Wir sind Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht!

Unsere Kompetenzen und Erfahrungen aus der jahrelangen Beratung zahlreicher Mandant:innen bei der Implementierung einer effektiven Compliance-Struktur sowie bei Maßnahmen zur Verhinderung von und zum Umgang mit Compliance-Fällen bündeln wir in unserer Practice Group HR Compliance und Arbeitsschutz. Die Practice Group verbindet unsere Kompetenzen in den Bereichen

  • Core Compliance: Von Compliance Audits bis zur Implementierung von effektiven Compliance-Strukturen – wir sind Ihr Partner bei der Verhinderung, Aufdeckung und Begleitung arbeitsrechtlicher Compliance Themen.
  • Drittpersonaleinsatz: Arbeitnehmerüberlassung, Freelancer, Employer of Record, Crowdworking – unsere Expert:innen beraten Sie zum rechtssicheren Einsatz von Drittpersonal, unterstützen Sie bei der Umsetzung und begleiten Sie bei behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Wir behalten mit Ihnen den Überblick über die vielfältigen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen, vom Arbeitszeitschutz über die Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung, und unterstützen Sie beim Aufbau einer gesetzeskonformen Arbeitsschutzorgansation.

Wir bieten Ihnen umfassende, praxisorientierte Beratung in den Bereichen HR-Compliance und Arbeitsschutz, um etwaige rechtliche Risiken einzuordnen und effizient zu minimieren. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation von Risiken in bestehenden Strukturen, der entsprechenden Reaktion und der künftigen Prävention. An der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht ermöglicht unsere Vernetzung zu erfahrenen Anwält:innen anderer Fachbereiche eine optimale Betreuung unserer Mandant:innen im Sinne eines 360° Ansatzes. Dabei setzen wir auch innovative Beratungsdienstleistungen ein – wie beispielsweise unser LegalTech Tool SV-Status Check zur Prüfung des Sozialversicherungsstatus von Beschäftigten und unser Tool zum Whistleblowing.

Core Compliance

In den letzten Jahren ist das Thema Compliance in vielen Unternehmen zunehmend in den Fokus geraten. In diesem Zusammenhang werden auch unternehmensinterne Untersuchungen (sog. „Internal Investigations“) zur internen Aufklärung von möglichen Rechtsverstößen oder innerbetrieblichen Missständen immer wichtiger und immer häufiger durchgeführt.

Wir unterstützen und beraten unsere Mandant:innen konzeptionell in allen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten können. Hierzu zählen insbesondere präventive Maßnahmen wie z.B. die Einführung von effizienten Compliance-Strukturen, Compliance- und Ethik-Policies sowie Whistleblower-Richtlinien unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, um spätere Probleme möglichst zu vermeiden oder um eine wirksame Compliance-Struktur im Anschluss an eine abgeschlossene Compliance-Untersuchung zu etablieren.

Zudem führen wir im Vorfeld Compliance-Audits und Screenings durch, bei denen bestehende Strukturen und Systeme umfassend analysiert werden. Dies gewährleistet eine optimale Risikoeinschätzung und die Minimierung bestehender Risiken. Da die sachgerechte Beratung dieser Bereiche häufig nicht nur arbeits- und datenschutzrechtliche Fragestellungen aufwirft, haben wir hierzu gemeinsam mit anderen Spezialisten im Kartell-, Gesellschafts- und Strafrecht eine Compliance Task Force gegründet.

Zudem beraten wir regelmäßig bei der Aufklärung und arbeitsrechtlichen Sanktionierung von Compliance-Verstößen. Um mögliche streitige Verfahren bestmöglich vorzubereiten, führen wir mit der notwendigen Diskretion und Vertraulichkeit interne Ermittlungen durch oder unterstützen die damit betrauten internen Organisationseinheiten. Im Rahmen von internen Ermittlungen stellen sich eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragestellungen, die von uns geprüft, betreut und gesteuert werden: muss der Betriebsrat eingebunden werden? Hat der betroffene Mitarbeiter bei einem Interview Anspruch auf einen Rechtsbeistand, der u.U. von dem Unternehmen finanziert werden muss? Dürfen die E-Mail Accounts der Mitarbeiter ohne deren Einwilligung eingesehen werden? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Im Rahmen der Ermittlungen werten wir unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Regelungen Dokumente und Daten aus, führen Interviews mit involvierten Personen und sichern gerichtsverwertbare Beweise. Auch hier arbeiten wir eng mit den Kollegen aus der Compliance Task Force zusammen.

Im Verlauf oder nach dem Abschluss einer internen Untersuchung stellen sich weitere Fragen nach den möglichen rechtlichen Konsequenzen und der Sanktionierung von festgestellten Verstößen, insbesondere für die involvierten und betroffenen Personen: ist der Sachverhalt geeignet eine, ggf. außerordentliche, Kündigung zu rechtfertigen? Welche Fristen sind einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf eine außerordentliche Kündigung? Wie muss der Betriebsrat oder der betroffene Mitarbeiter eingebunden werden? Bei der Umsetzung dieser Sanktionen und der weiteren Konsequenzen beraten wir unsere Mandant:innen umfassend und begleiten auch sich eventuell anschließende Gerichtsverfahren (bspw. Kündigungsschutzverfahren).

Auch die Abstimmung des Kommunikationskonzepts, sowohl intern gegenüber Aufsichtsgremien, Arbeitnehmervertretungen und Mitarbeitern als auch extern, gehört zu unserem Beratungsspektrum.

Ein wesentliches Compliance Thema ist die richtige Betriebsratsvergütung, vor allem im Hinblick auf drohende Konsequenzen der handelnden Personen bei einer Verletzung des Begünstigungs- und Benachteiligungsverbotes. Wir überprüfen die Betriebsratsvergütung von Unternehmen, bewerten die Vergleichsgruppen und hypothetischen Beförderungsstellen. Zudem unterstützen wir Unternehmen mit Richtlinien, Checklisten und Workshops. Wenn nicht zu vermeiden, führen wir auch die entsprechenden Rechtsstreitigkeiten. 

Konkret sind unsere Schwerpunktthemen:

  • Screening und Compliance-Audit
  • Implementierung von Compliance-Strukturen
  • Einführung von Compliance-Policies
  • Zusammenarbeit mit Spezialisten im Kartell-, Gesellschafts- und Strafrecht
  • Durchführung und Unterstützung von internen Ermittlungen
  • Auswertung von Ermittlungsergebnissen
  • Sicherung von gerichtsverwertbaren Beweisen
  • Abstimmung von internen und externen Kommunikationskonzepten
  • Sanktionierung von Compliance-Verstößen

Ihre Expert:innen für Core-Compliance sind: Dr. Tobias Pusch, Dr. Jochen Keilich, Kristina Schilder und Maren Burkhardt

Drittpersonaleinsatz

Die Erscheinungsformen von Drittpersonal sind so vielfältig wie die juristischen und praktischen Herausforderungen ihres rechtskonformen Einsatzes. Wir beraten und vertreten Sie auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite in allen Bereichen und Stadien des Fremdpersonaleinsatzes: von der strategischen Planung, Implementierung und Umsetzung bis hin zum Umgang mit etwaigen Rechtsverstößen und Haftungsfragen.

Unsere Schwerpunkte sind:

  • Rechtliche und strategische Beratung zu sämtlichen Formen des Fremdpersonaleinsatzes (Dienst- und Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassung, Freelancer, Employer of Record, Crowdworking, Contracting, Interims-Management etc.)
  • Vertragsgestaltung, -prüfung und -verhandlung
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung vor den Arbeits-, Sozial- und ordentlichen Gerichten (z.B. im Rahmen von Statusverfahren, Equal Pay, Haftungsstreitigkeiten oder behördlichen Erlaubnissen)
  • Gestaltung und Einführung von Compliance Management Systemen
  • Zusammenarbeit mit Spezialisten im Straf- und Steuerrecht

Ihre Expert:innen für Drittpersonaleinsatz sind: Dr. Jochen Keilich und Marijke van der Most

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

In den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind wir eine der wenigen Rechtsanwaltskanzleien, die gezielte und spezialisierte Beratung anbieten. Ein funktionierendes Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzwesen ist in Unternehmen unter Compliance-Gesichtspunkten schon aufgrund der erheblichen Haftungsrisiken und der drohenden Konsequenzen nach dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht essenziell. Dies setzt die richtige Kenntnis und Anwendung einer Vielzahl von gesetzlichen und untergesetzlichen Normen, Verordnungen und Technischen Regeln voraus. Durch  unsere Practice Group können wir die Erfahrungen aus der täglichen Beratung zu arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Themen effizient bündeln und gezielt einsetzen.

Konkret sind unsere Schwerpunktthemen:

  • Begleitung behördlicher Verfahren einschließlich Bußgeldverfahren – Wir unterstützen bei der Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden, damit Vor-Ort-Termine und behördliche Verfahren möglichst reibungslos und ohne Beeinträchtigungen des operativen Geschäfts ablaufen.
  • Anfechtung von Bußgeldbescheiden und Vertretung in Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren
  • Rechtliche Prüfung und Bewertung arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Fragestellungen – Wir beraten umfassend zu allen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Fragestellungen im betrieblichen Alltag und arbeiten bei Bedarf mit externen Dienstleistern für technischen Arbeitsschutz zusammen.
  • Beratung zum Umgang mit Arbeitsunfällen und zu präventiven Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Ihre Expertin für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz ist: Meike Christine Rehner

Unser Team: Dr. Tobias Pusch, Dr. Jochen Keilich, Meike Christine Rehner, Marijke van der Most, Dr. Anne Hoßfeld, Maren Burkhardt, Kristina Schilder, Anika Müller, Linda Wetzl

Ihre Ansprechpartner

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