Wir sind Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht!

Counsel
hossfeld@pwwl.de
+49 (0) 69 34 87 63 9-0
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Das Tätigkeitsgebiet von Dr. Anne Hoßfeld umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte ihrer Beratungspraxis liegen insbesondere bei der Begründung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, deren Abwicklung und Beendigung, sowie der Mitbestimmung im Betrieb. Frau Dr. Hoßfeld verfügt über vertiefte Kenntnisse des Bauarbeitsrechts, insbesondere des Fremdpersonaleinsatzes, der (Schein-) Selbständigkeit, der Anwendung der Bau- und Sozialkassentarifverträge, der Mindestarbeitsbedingungen sowie der Entsendung.

Sprachen: Deutsch, Englisch
Standort: Frankfurt am Main

  • Vita

    geboren in Nürtingen

    1999-2003
    Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg- Universität Mainz und an der Universität Genf

    2004-2006
    Referendariat am Oberlandesgericht Koblenz mit Stationen bei führenden Arbeitgeberverbänden

    2006
    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    2006-2009
    Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V., Wiesbaden

    2010-2013
    Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Zivil- und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Ulrich Haas, Zürich

    2013
    Dissertation bei Prof. Dr. Ulrich Haas an der Universität Zürich zur Drittbindung von Schiedsklauseln

    2013-2015
    Rechtsanwältin in der Abteilung Prozesse und Schiedsverfahren bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, Frankfurt am Main

    2015-2019
    Rechtsanwältin bei Kapellmann, Frankfurt am Main

    2020
    Managing Associate bei Pusch Wahlig Workplace Law

    2021
    Counsel bei Pusch Wahlig Workplace Law, Frankfurt am Main

  • Publikationen

    Handbook Vienna Rules – A Practitioner’s Guide, Verlag WKÖ Service GmbH 2014, Artikel 25 und 41

    Die Abtretung schieds- und gerichtsstandsgebundener Forderungen, Peter Lang Verlag 2013

    Die (neue) ZPO und die Sportschiedsgerichtsbarkeit, ASA Bulletin 2/2012, S. 312-348

    Anmerkung zu BGH, Urteil v. 21.6.2011, II ZB 12/10 (Keine genossenschaftliche Pflichtprüfung in der insolventen Genossenschaft bei eingestelltem Geschäftsbetrieb), EWiR 18/2011, S. 595-596

    Anmerkung zu BGH, Urteil v. 13.4.2011, IV ZR204/09 (Eintritt des entfernteren Abkömmlings in das gesetzliche Erbrecht bei letztwilliger Ausschließung des näheren Abkömmlings), ZEV 2011, S. 366

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Das Tätigkeitsgebiet von Dr. Anne Hoßfeld umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte ihrer Beratungspraxis liegen insbesondere bei der Begründung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, deren Abwicklung und Beendigung, sowie der Mitbestimmung im Betrieb. Frau Dr. Hoßfeld verfügt über vertiefte Kenntnisse des Bauarbeitsrechts, insbesondere des Fremdpersonaleinsatzes, der (Schein-) Selbständigkeit, der Anwendung der Bau- und Sozialkassentarifverträge, der Mindestarbeitsbedingungen sowie der Entsendung.

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geboren in Nürtingen

1999-2003
Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg- Universität Mainz und an der Universität Genf

2004-2006
Referendariat am Oberlandesgericht Koblenz mit Stationen bei führenden Arbeitgeberverbänden

2006
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

2006-2009
Rechtsanwältin in der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbands Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen e.V., Wiesbaden

2010-2013
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Zivil- und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Ulrich Haas, Zürich

2013
Dissertation bei Prof. Dr. Ulrich Haas an der Universität Zürich zur Drittbindung von Schiedsklauseln

2013-2015
Rechtsanwältin in der Abteilung Prozesse und Schiedsverfahren bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, Frankfurt am Main

2015-2019
Rechtsanwältin bei Kapellmann, Frankfurt am Main

2020
Managing Associate bei Pusch Wahlig Workplace Law

2021
Counsel bei Pusch Wahlig Workplace Law, Frankfurt am Main