Wir sind Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht!

Herzlich willkommen!

Im Workplace Blog schreiben wir über Themen aus der Workplace Law und HR Welt: Wir besprechen wichtige Gerichtsentscheidungen, nehmen uns Glaubenssätze vor, geben praktische Tipps und vieles mehr…

Unser Workplace Blog lebt von Ihren Kommentaren und Feedback. In diesem Sinne freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen!

Ihr PWWL-Redaktionsteam

Christine Wahlig (Rechtsanwältin – Redaktionelle Leitung Blog) & Alice Tanke (Marketing Managerin)

Abendforum Arbeitsrecht: Arbeiten 4.0: Mikro-Selbständigkeit und soziale Sicherheit beim Crowd-, Cloud- und Click- working

Moderne Organisationsformen planen den Einsatz von Arbeitskräften zunehmend temporär. Beschäftigte werden interdisziplinär über Betriebs-, Unternehmens- und Landesgrenzen hinaus eingesetzt. Die Digitalisierung der Arbeit bringt es dabei mit sich, dass immer mehr kleinteilige Arbeiten vergeben werden können und Arbeit z.B. an Crowd-, Cloud oder Clickworker ausgelagert werden kann. Was bedeutet das für bestehende arbeits- und sozialrechtliche Strukturen? Die Rechtsprechung hierzu ist europaweit uneinheitlich: Das BAG hielt Ende 2021 einen Plattformarbeiter für einen Arbeitnehmer, ein belgisches Arbeitsgericht sah in Deliveroo Fahrern selbstständige Mitarbeiter. Die EU-Kommission hat nun einen Richtlinienvorschlag für Plattformarbeit erlassen, der eine Indizwirkung für eine Arbeitnehmerstellung vorsieht, wenn gewisse Kriterien eines Fragenkatalogs erfüllt sind. Was bedeutet das für den Einsatz von Plattformarbeitern?

Datum
12. Mai
16:00 – 18:00 Uhr

Referenten
Dr. Alexander Lorenz und Dr. Julian Raphael Burmeister-Bießle (Richter und Güterichter am Arbeitsgericht München)

Zur Anmeldung

Dr. Alexander Lorenz

Dr. Alexander Lorenz ist spezialisiert auf Restrukturierungen und Umorganisationen von Unternehmen sowie auf die Entwicklung moderner Beschäftigungs- und Vergütungssysteme.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments