Wir sind Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht!

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Im Workplace Blog schreiben wir über Themen aus der Workplace Law und HR Welt: Wir besprechen wichtige Gerichtsentscheidungen, nehmen uns Glaubenssätze vor, geben praktische Tipps und vieles mehr…

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Ihr PWWL-Redaktionsteam

Christine Wahlig (Rechtsanwältin – Redaktionelle Leitung Blog) & Alice Tanke (Marketing Managerin)

Abendforum Arbeitsrecht: Das war doch gar nicht so gemeint – Die Grundsätze und praktischen Folgen der Auslegung vertraglicher Vereinbarungen und einseitiger Willenserklärungen im Arbeitsrecht

Der Wortlaut vertraglicher Vereinbarungen und sonstiger arbeitsrechtlicher Dokumente wird meist erst genauer betrachtet, wenn es zum (Rechts)streit zwischen den Parteien kommt. Hierbei offenbaren sich regelmäßig Ungenauigkeiten oder Regelungslücken, die eine Auslegung des Geschriebenen erforderlich machen. Typische Beispiele aus der Praxis sind vertragliche Regelungen zu Ausschlussfristen, der Bezugnahme auf Tarifverträge oder zur Berechnung der Karenzentschädigung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Aber auch bei einseitigen Willenserklärungen wie der Kündigung des Arbeitsverhältnisses können ungenaue Formulierungen die Arbeitsgerichte zu einer Auslegung des Wortlauts veranlassen – mit für Arbeitgeber teilweise überraschendem Ergebnis. Wir, Meike Rehner (Partnerin bei PWWL) und Dr. Heidrun Lipp (Richterin), geben am 11.04. einen Überblick über die Grundsätze der Rechtsprechung zur Auslegung im Arbeitsrecht und den Schlussfolgerungen, die sich daraus für eine vorausschauende Vertragsgestaltung ziehen lassen.

Datum
11.04.2024
16:00 – 18:30 Uhr

Referentinnen
Meike Christine Rehner und Dr. Heidrun Lipp (Richterin am Arbeitsgericht München)

Zur Anmeldung

Meike Christine Rehner

Meike Christine Rehner ist spezialisiert auf internationales und europäisches Arbeitsrecht, Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht, Unternehmensrestrukturierungen und Kündigungsrechtsstreitigkeiten.

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