Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht kompakt im Blick
Die 38. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. (DAI) vermittelt einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht und seinen angrenzenden Rechtsgebieten. Die Tagung richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie alle arbeitsrechtlich tätigen Praktikerinnen und Praktiker, die sich über die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Unternehmenspraxis informieren möchten.
Das Programm deckt ein breites Spektrum aktueller arbeitsrechtlicher Themen ab. Dazu gehören unter anderem die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, aktuelle Fragestellungen des Betriebsübergangsrechts, Mitarbeiterkontrollen im Spannungsfeld von Datenschutz und Compliance, die Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie, betriebsbedingte Kündigungen im Kontext KI-gestützter Automatisierung, aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutzrecht sowie die rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen.
Prof. Dr. Timon Grau referiert zu aktuellen Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht
Besonders freuen wir uns über die Mitwirkung von Prof. Dr. Timon Grau, Partner bei Pusch Wahlig Workplace Law. In seinem Vortrag beleuchtet er die aktuellen Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht und zeigt auf, welche Herausforderungen sich aus der aktuellen Rechtsprechung für Unternehmen und deren Berater ergeben.
Schwerpunkte des Vortrags:
- Tatbestand des § 613a BGB: Neue und alte Abgrenzungsfragen
- Blick nach Europa
- Zuordnung von Arbeitnehmern – wer muss bleiben und wer darf mit (oder umgekehrt)?
- Untoter beim Betriebsübergang: Bezugnahmeklauseln
- Unterrichtung und Widerspruchsrecht
- Betriebsrentenzusagen im Betriebsübergang
- Was sich aus der jüngeren Rechtsprechung und Praxis sonst noch ergibt
Relevanz für Arbeitgeber und Unternehmen
Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Restrukturierungen, Transformationen und Unternehmenstransaktionen gehört das Betriebsübergangsrecht zu den anspruchsvollsten und wirtschaftlich relevantesten Themen im Arbeitsrecht. Der Vortrag liefert praxisnahe Einblicke in aktuelle Entwicklungen und zeigt auf, worauf Arbeitgeber und ihre Berater in der Praxis besonders achten sollten.
Bis zu 15 FAO-Stunden an einem Termin
Ein besonderer Mehrwert der Veranstaltung liegt zudem in ihrer FAO-Relevanz. Die Jahresarbeitstagung umfasst zehn Zeitstunden nach § 15 FAO. In Kombination mit dem vorgeschalteten Seminar „Aktuelles Arbeitsrecht spezial 2026 – Fortbildungsplus zur 38. Jahresarbeitstagung Arbeitsrecht“ am 5. November 2026 können Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht ihre vollständige jährliche Fortbildungsverpflichtung von 15 Zeitstunden gemäß § 15 FAO innerhalb eines einzigen Veranstaltungstermins absolvieren.
Die Veranstaltung findet als Hybridformat statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sowohl vor Ort im Maritim Hotel Köln als auch online teilnehmen. Die anerkannten FAO-Fortbildungsstunden können unabhängig vom gewählten Teilnahmeformat erworben werden.
Veranstaltungsdaten
Datum: 06. November – 07. November 2026
Ort: Maritim Hotel Köln & hybrid
Veranstalter: Deutsches Anwaltsinstitut e. V. (DAI)
Tagungszeit Freitag 09:00 – 18:00 Uhr
Tagungszeit Samstag 09:00 – 12:30 Uhr
Infos & Anmeldung direkt über DAI e. V.