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Bundestag beschließt Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

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Am 14. Mai 2020 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Großen Koalition zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II, BT-Drs. 19/18966) angenommen.

Über den diesem Gesetzesentwurf zugrundeliegenden Beschluss der Partei- und Fraktionsspitzen der CDU, CSU und SPD aus der Nacht auf den 23. April 2020 hatten wir bereits in unserem Blog berichtet.

Das sog. Sozialschutz-Paket II enthält unter anderem eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, befristet bis zum 31. Dezember 2020. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Arbeitnehmer mit im Haushalt lebenden Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent (87 Prozent für Arbeitnehmer mit im Haushalt lebenden Kindern) des pauschalierten Netto-Entgeltes erhöht. Hierfür werden die dargestellten Erhöhungen in § 421c SGB III als Absatz 2 eingefügt.

Der Bezug von Arbeitslosengeld wird für diejenigen Erwerbslosen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Hierfür wird der neue § 421d in das SGB III eingefügt mit dem Titel „Vorübergehende Sonderregelung zum Arbeitslosengeld“.

Zudem hat der Bundestag mit dem Sozialschutz-Paket II Teile des Referentenentwurfs des Bundesarbeitsministeriums zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) und weiterer Gesetze zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit während der COVID-19-Epidemie beschlossen, über den wir ebenfalls bereits in unserem Blog berichtet hatten. Der Bundestag hat die Möglichkeit von virtuellen Verhandlungen (§ 114 ArbGG n.F.) befristet bis zum 31. Dezember 2020 verabschiedet, allerdings die Abweichung von § 52 ArbGG – den gänzlichen Ausschluss der Öffentlichkeit für die Verhandlung – abgelehnt. Auch die Verlängerung der Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage von drei auf fünf Wochen, ist in dem beschlossenen Entwurf nicht mehr enthalten.https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw20-de-soziale-massnahmen-corona-695088

Dr. Holger Thomas
Dr. Holger Thomas, MM

Dr. Holger Thomas ist spezialisiert auf Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften, Restrukturierungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Compliance sowie Personalabbau.

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