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Ihr PWWL-Redaktionsteam

Christine Wahlig (Rechtsanwältin – Redaktionelle Leitung Blog) & Alice Tanke (Marketing Managerin)

Spotlights

Unsere neue Themenreihe auf dem PWWL-Blog: Alles rund um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Es ist nicht bloß ein Vorurteil, dass in Deutschland alles genaustens geregelt und vorgeschrieben ist. Im Arbeitsrecht wird dies im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit besonders deutlich. Die verschiedenen Regelwerke scheinen schier unendlich und reichen vom Arbeitsschutzgesetz über die Lastenhandhabungsverordnung bis zur Corona-Arbeitsschutzverordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Hinter diesen oft sperrigen und kompliziert formulierten rechtlichen Vorgaben stehen zahlreiche arbeitsrechtliche Einzelfragen, die uns und unsere Mandanten in der Praxis regelmäßig beschäftigen. Denn Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind für jeden Arbeitgeber in Deutschland relevant – vom Kleinstbetrieb bis zum Dax-Konzern. Arbeitsschutzrechtliche Compliance ist angesichts der potenziellen persönlichen Haftung von Geschäftsführern und Vorständen von besonderer Bedeutung.

Wir bei PWWL beraten zu allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Rechtsanwältin und Counsel Meike Christine Rehner, Mitglied der PWWL Practice Group „HR Compliance und Arbeitsschutz“, ist spezialisiert auf solche Fragestellungen und stellt die interessantesten und praxisrelevantesten arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Themen hier auf unserem Blog vor. Die Themen unserer Arbeitsschutz-Reihe, in der zukünftig regelmäßig neue Beiträge erscheinen, reichen von der Mitbestimmung des Betriebsrats im Arbeitsschutz, über arbeitsschutzrechtliche Compliance bei Home-Office und Mobile Working Modellen bis hin zum Anspruch von Mitarbeiter:innen auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch.

Was ist eigentlich Arbeitsschutz?

Unter dem Begriff „Arbeitsschutz“ können sich die meisten etwas vorstellen – Stahlkappenschuhe, Schutzhelm oder in Corona-Zeiten bestens bekannt: 1,5 m Mindestabstand. Der Arbeitsschutz spielt jedoch nicht nur an der Fassade eines Hochhauses oder im Umgang mit schwerem Gerät eine Rolle, sondern auch in jedem Büro. Hinter dem Begriff „Arbeitsschutz“ verbergen sich eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragen und Herausforderungen, mit denen sich jeder Arbeitgeber je nach Struktur und Belegschaft in unterschiedlicher Intensität befassen muss. Deshalb beginnen wir unsere Themenreihe mit der Grundsatzfrage: Was ist eigentlich Arbeitsschutz?

Das Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht soll Beschäftigte am Arbeitsplatz und bei der Arbeit vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen schützen. Unterschieden wird dabei zunächst zwischen sozialem und technischem Arbeitsschutz. Der soziale Arbeitsschutz betrifft besondere Beschäftigtengruppen, denen der Gesetzgeber ein höheres Schutzniveau zuteilwerden lässt, wie etwa werdende und stillende Mütter sowie Schwerbehinderte. Der technische Arbeitsschutz betrifft hingegen den Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen bei der Arbeit und durch die Arbeit.

Arbeitsschutzgesetz als Ausgangspunkt

Der Arbeitsschutz ist durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen näher ausgestaltet. Hinzu kommen die Vorgaben von Behörden, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Adressat und Verpflichteter ist dabei in erster Linie der Arbeitgeber.

Zentrale Bedeutung hat das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es regelt überwiegend die Pflichten des Arbeitgebers und seiner Vertreter. Der Arbeitgeber wird in § 3 ArbSchG dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Diese Generalklausel in Ansehung der zahlreichen sie konkretisierenden Vorschriften rechtskonform und unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten mit Leben zu füllen, stellt viele Arbeitgeber vor erhebliche praktische Herausforderungen. 

Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die einmal festgelegten Maßnahmen fortlaufend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch entsprechende Dokumentations- und Unterweisungspflichten sieht das Gesetz vor. In der Praxis kommen daher kleinere wie größere Unternehmen nicht um die Etablierung interner arbeitsschutzrechtlicher Zuständigkeiten und Gremien herum, deren personelle Besetzung wiederum jedenfalls teilweise gesetzlich vorgegeben ist.

Wesentliches Instrument in der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes bilden die sog. Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG). Im Rahmen dieser hat der Arbeitgeber die am Arbeitsplatz oder bei einer Tätigkeit bestehenden Gefahren zu ermitteln. Dabei ist dem Arbeitgeber ein gewisser Handlungsspielraum eingeräumt, bei dessen Ausgestaltung der Betriebsrat mitzubestimmen hat.

Weshalb ist Arbeitsschutz für Arbeitgeber herausfordernd?

Die Herausforderungen im Bereich des Arbeitsschutzes ergeben sich für Arbeitgeber aus verschiedenen Richtungen: Einerseits sind Einzelfragen teilweise in einer Vielzahl von Regelungen und Vorschriften in ungeahnter Detailtiefe geregelt. Hier gilt es den Durchblick zu bewahren! Andererseits bietet das Arbeitsschutzrecht auch gewisse Gestaltungsspielräume. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage: Was genau wird eigentlich von mir verlangt? Reichen die ergriffenen Maßnahmen aus, um rechtssicher davon ausgehen zu können, den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und Haftungsrisiken zu minimieren? Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie hat diese Frage besondere Bedeutung erlangt und ist oftmals kaum klar zu beantworten. Hinzu kommt, dass es im Arbeitsschutz eine Vielzahl von möglichen Beteiligten gibt. Neben dem Betriebsrat gilt es Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Behörden angemessen zu beteiligen.

Das Thema Arbeitsschutz sollte daher keinesfalls auf die leichte Schulter genommen oder stiefmütterlich behandelt werden – schließlich geht es um die Gesundheit der Belegschaft. Zudem drohen bei erheblichen Verstößen Geld- und sogar Freiheitsstrafen. Die entsprechenden Haftungsrisiken treffen Geschäftsführer und Vorstände persönlich, insbesondere wenn keine ordnungsgemäße Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen etabliert wurde. 

Stay tuned…

Arbeitsschutz ist ein wichtiges und vielfältiges Thema. Deswegen finden Sie hier auf unserem Blog im Rahmen unserer Themenreihe „Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit“ künftig regelmäßig praxisrelevante arbeitsrechtliche Beiträge aus diesem Bereich. Bleiben Sie dran!

Meike Christine Rehner

Meike Christine Rehner ist spezialisiert auf internationales und europäisches Arbeitsrecht, Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht, Unternehmensrestrukturierungen und Kündigungsrechtsstreitigkeiten.

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