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Im Workplace Blog schreiben wir über Themen aus der Workplace Law und HR Welt: Wir besprechen wichtige Gerichtsentscheidungen, nehmen uns Glaubenssätze vor, geben praktische Tipps und vieles mehr…

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Ihr PWWL-Redaktionsteam

Christine Wahlig (Rechtsanwältin – Redaktionelle Leitung Blog) & Alice Tanke (Marketing Managerin)

Spotlights

Neulich… in Stockholm

Internationale Flaggen stehen nebeneinander im Wind PWWL Illustration

Reisen bildet ja bekanntlich – und so hatte ich die Chance, im Rahmen der 78. Tagung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV in Stockholm einen Vortrag zu den Grundzügen des schwedischen Arbeitsrechts zu hören. Frau Rechtsanwältin Dr. Kerstin Kamp-Wigforss und Frau Rechtsanwältin Stephanie Ekvall von der deutsch-schwedischen Handelskammer gaben sehr unterhaltsame Einblicke, nicht nur in rechtliche, sondern auch kulturelle Unterschiede zwischen Deutschland und Schweden.

So setzen sich die Kollegen in Schweden am Vormittag und/oder am Nachmittag zu Frühstück bzw. Kaffee und Kuchen zusammen, um sich auszutauschen. Durchaus üblich ist es, dass der Arbeitgeber hierfür Getränke und Essen für diese traditionelle “Fika” zur Verfügung stellt.

Eine Spontanumfrage unter meinen Kollegen hat eine große Offenheit dafür ergeben, insoweit ruhig einmal eine Anleihe beim schwedischen Arbeitsrecht zu machen. Offen bleibt, ob wir dann aber nicht nur Yoga in der Kanzlei anbieten sollten, sondern zusätzlich eine Firmenmitgliedschaft im Fitnessstudio.

Auch die Kommunikation zwischen deutschen und schwedischen Arbeitgebern/Arbeitnehmern kann unbewusst und unbeabsichtigt zu vollkommen unerwünschten Ergebnissen führen: Das in Schweden in vielen Bereichen geltende und sich auch durch das Arbeitsrecht ziehende Konsensprinzip schlägt sich zum Beispiel in der Formulierung von Arbeitsanweisungen nieder. Während ein schwedischer Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mit dem Satz “Könntest Du eventuell, wenn es Deine Zeit erlaubt, dies und jenes tun?” zu verstehen gibt, dass er nun ein Tätigwerden erwartet, würde sich ein deutscher Arbeitnehmer bei einer entsprechenden Frage wohl nicht berufen fühlen, unmittelbar Aktivitäten zu entfalten. Andersherum ist die Bitte eines deutschen Arbeitgebers an schwedische Mitarbeiter “Kannst Du bitte dies und jenes tun?” aus unserer Sicht eine höfliche Formulierung. Nicht so für schwedische Arbeitnehmer, die sich bei einem entsprechenden Satz wohl vor den Kopf gestoßen fühlen würden. Nicht auszudenken, wie unser herzlicher Berliner Umgangston auf Schweden wirken würde…

Britta Alscher

Britta Alscher ist spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen zu Compliance-Themen und die rechtlichen Aspekte des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

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