Was 2020 mit pandemiebedingten Zwängen begann, hat sich heute zu einem festen Bestandteil der modernen Arbeitswelt entwickelt: 2023 waren fast 35% aller Arbeitnehmer:innen regelmäßig zumindest tageweise von zu Hause aus tätig. Viele Unternehmen, die mit großzügigen Regelungen gestartet sind, beginnen nun aber vermehrt, diese einzuschränken. Aber geht das so einfach? Hat sich der Arbeitgeber durch die Gewährung von Home-Office in der Vergangenheit auch für die Zukunft gebunden? Und was hat es mit den „Home-Office-Attesten“ auf sich, die neuerdings von Ärzten ausgestellt werden?
In unserem Abendforum Arbeitsrecht erläutern Dr. Anne Hoßfeld (Associated Partnerin bei PWWL) und Dr. Julian Burmeister-Bießle (Richter am Arbeitsgericht a.D. und Schlichter) die Rechtsgrundlagen des Home-Office und die Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers, wenn dieser eine im Unternehmen bestehende Praxis wieder ändern möchte. Hierbei werden auch die möglichen Rechte des Betriebsrats beleuchtet und die wenigen Fälle aufgezeigt, in denen Arbeitnehmer:innen einseitig einen Anspruch auf Beschäftigung im Home-Office durchsetzen können.
Datum
29.04.2025
16:00 – 18:30 Uhr
Referent:in
Dr. Anne Hoßfeld und Dr. Julian Burmeister-Bießle (DAHL BURMEISTER – Die Schlichtung)