Dreimal gezahlt, gleich dauerhaft verpflichtet! So oder so ähnlich wird die betriebliche Übung allgemein verstanden, ohne die Anforderungen genauer zu prüfen.
Mit der rechtlichen Einordnung als stillschweigende Vertragsänderung (Vertragstheorie des Bundesarbeitsgerichts) sind die Anforderungen für eine betriebliche Übung nach den bestehenden Vorgaben der Rechtsgeschäftslehre nachvollziehbar. Dies bietet zugleich die Möglichkeit, einer betrieblichen Übung vorzubeugen. Zugleich wird deutlich, dass die Ablösung einer betrieblichen Übung – ist sie einmal entstanden – nicht einfach ist und die allgemeinen Maßstäbe zur Änderung von arbeitsvertraglichen Bedingungen gelten. In unserem Abendforum werden Dr. Paul Brummer (Counsel) und Dr. Christian Moraw (Richter) einen aktuellen Überblick zur Entstehung, Vermeidung und Ablösung einer betrieblichen Übung geben.
Datum
16.10.2024
16:00 – 18:30 Uhr
Referenten
Dr. Paul Brummer (PWWL) und Dr. Christian Moraw (Richter)