Begründung, Auslegung, Änderung und Beendigung von Versorgungszusagen
Entschließen sich Unternehmen dazu, ihren Mitarbeitern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewähren zu wollen, steht ihnen eine große Vielfalt an Möglichkeiten zur Verfügung. Insbesondere bei der Auswahl des Durchführungsweges, der Art der Zusage und etwaiger externer Versorgungsträger bis hin zu Fragen betreffend Arbeitgeberzuschüsse, Entgeltumwandlungen und Rentenanpassungen ergeben sich für Arbeitgeber zahlreiche Herausforderungen, für die wir mit Ihnen gemeinsam eine rechtlich aber auch wirtschaftlich passende (individuelle) Lösung finden. Darüber hinaus sind bei der Auslegung, Änderung oder Beendigung von Versorgungswerken betriebsrentenrechtliche Besonderheiten zu beachten, zu denen wir Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung umfassend beraten können.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Außergerichtliche sowie gerichtliche betriebsrentenrechtliche Auseinandersetzungen zeichnen sich häufig durch Jahre zurückliegende Sachverhalte aus. Insoweit ist neben einer umfassenden und exzellenten rechtlichen Bewertung sowie der Berücksichtigung strategischer Themen auch eine möglichst lückenlose Aufklärung des relevanten Sachverhalts von großer Bedeutung. Darüber hinaus kommt es nicht selten vor, dass die von Versorgungsberechtigten aufgeworfenen Fragen eine Vielzahl von weiteren Versorgungsberechtigten betreffen oder gar zu Masseverfahren führen können. Mit unserer großen prozesstaktischen Erfahrung können wir bereits frühzeitig strategische Weichen stellen und behalten auch bei der Bewertung des Einzelfalles stets das Gesamtgefüge im Auge.
bAV-Beratung im Bereich M&A-Transaktionen/Restrukturierung
Der Umgang mit Pensionsverpflichtungen wirft bei Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen besondere Fragestellungen auf. Gerade im Rahmen von Unternehmenskäufen nehmen Pensionsverpflichtungen aufgrund ihres Volumens häufig eine besondere Rolle ein. Ferner stellen sich bei Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen häufig diffizile Fragen der Fortführung von extern durchgeführten Versorgungswerken sowie der Harmonisierung unterschiedlicher Versorgungssysteme. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung aus der Begleitung einer Vielzahl von nationalen und internationalen M&A-Transaktionen können wir Sie hier bei den rechtlichen und strategischen Lösungen dieser Fragestellung bestens beraten.
De-Risking
Viele Unternehmen ächzen unter den Lasten und der Volatilität ihrer Pensionsverpflichtungen, die sich damit häufig als Transaktions- oder Transformationshindernis darstellen. Durch geeignete Maßnahmen wie eine kapitalmarktorientierte Anlage von Planvermögen oder eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen können diese Risiken minimiert werden. Dies gilt für Individualzusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern in kleinen und mittelständischen Unternehmen wie auch bei großvolumigen Pensionsverpflichtungen in Konzernstrukturen. Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie bei der Risikominimierung und der fortlaufenden Optimierung Ihrer Versorgungswerke.
Versorgungszusagen von Geschäftsführern, Vorständen, Gesellschaftern und weiteren Führungskräften
Gerade bei Nicht-Arbeitnehmern wie Gesellschaftern oder Mitgliedern von Gesellschaftsorganen stellen sich häufig Fragen zur Abfindung von Versorgungszusagen, zu deren Übertragung, zum Verzicht oder zu deren Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV). Hierbei geht es meistens um die Abgrenzung zwischen unternehmerischer Tätigkeit und Arbeitnehmerstatus und das darauf beruhende Eingreifen von zwingenden Vorschriften des Betriebsrentenrechts. Oft müssen über lange Zeiträume der jeweiligen Arbeitsbiografien hinweg die für diese Abgrenzung erforderlichen Informationen ermittelt und rechtlich eingeordnet werden, damit z. B. bei Unternehmenstransaktionen für die Erwerberseite Sicherheit darüber geschaffen wird, dass ein Unternehmen tatsächlich von Versorgungsverpflichtungen frei geworden ist. Wir beraten Sie bei diesen Fragestellungen in Transaktionen, Insolvenzfällen oder bei Umstrukturierungen. Ebenso beraten wir Führungskräfte bei betriebsrentenrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Aufhebung ihrer Anstellungsverträge.
Unser Team: Dr. Thomas Thees, Johannes Wickler
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