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Christine Wahlig (Rechtsanwältin – Redaktionelle Leitung Blog) & Alice Tanke (Marketing Managerin)

Inside Workplace Law

Tschüss, Büro! Kommt das gesetzliche Recht auf Home Office in Deutschland?

Frau sitzt mit Laptop auf dem Sofa und trinkt aus einer Tasse

Die Niederlande haben ihn bereits seit Jahren: Den gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Tag Home Office pro Woche. Der gesellschaftliche Kollaps unseres Nachbarlandes blieb dabei entgegen aller Kritiker aus. Ein Grund also, sich in Deutschland am „Wet flexibel werken“ ein Vorbild zu nehmen, gibt es doch hierzulande kein gesetzlich verankertes Recht auf Home Office. Mitarbeiter können folglich nicht einseitig vom Arbeitgeber verlangen, von zu Hause aus zu arbeiten.

In Sachen Flexibilität am Arbeitsplatz hinkt unsereins im europäischen Vergleich allemal deutlich anderen Ländern wie Frankreich, Großbritannien und den skandinavischen Ländern hinterher. Nur zwölf Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland arbeiten überwiegend oder gelegentlich von zu Hause aus. 40 Prozent könnten es aber in der Theorie sein.

Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, dies in Zukunft zu ändern, stehen bereits in den Startlöchern: Ein gesetzlich verankertes Recht auf Home Office soll noch dieses Jahr kommen. Ausgangspunkt dafür ist ein Passus im Koalitionsvertrag, nach dem die Regierungsparteien einen gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit am heimischen Schreibtisch schaffen wollen. Arbeitgeber sollen künftig zur Genehmigung von Heimarbeit verpflichtet werden, sofern sie nicht konkret begründen müssen, warum dies nicht möglich ist. Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor, so dass die genaue Ausgestaltung des Anspruchs und seiner Voraussetzungen abzuwarten bleibt.

Home Office als Aushängeschild der Work-Life-Balance

Der Wunsch nach Flexibilität beim Arbeitsplatz unter Arbeitnehmernsteigt, Arbeitgeber tun sich aber bislang bis auf wenige Ausnahmen noch schwer. Zu groß die Befürchtung, dass sich Mitarbeiter im Home Office isoliert fühlen, ein Austausch mit anderen Mitarbeitern nicht mehr gewährleistet ist oder aber der Arbeitgeber die Leistungen des Arbeitnehmers aus der Ferne nicht mehr hinreichend kontrollieren kann.

Allerdings sollte die Möglichkeit des Home Office auch als Chance der Arbeitgeber verstanden werden, den verstärkt aufkommenden Wunsch der Arbeitnehmer auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Freizeit zu entsprechen und möglicherweise „schwierigen“ Lebensphasen wie Kindererziehung, längeren Krankheiten und Pflegefällen mit Home-Office-Lösungen zu begegnen. Das Thema Work-Life-Balance ist schließlich in der Arbeitswelt keine Unbekannte mehr.

Schriftliche Dokumentation der Home-Office-Regelung unumgänglich

Wenn Arbeitnehmern ein vertragliches Recht auf Home Office zugestanden wird, sollte bedacht werden, dass zahlreiche Gesichtspunkte zu regeln sind. Oftmals wird das Thema Home Office nur unter der Überschrift „Arbeitsort“ in ein oder zwei knappen Sätzen vertraglich festgehalten. Eine weitergehende vertragliche Vereinbarung zur Ausgestaltung der Home Office-Tätigkeit ist jedoch für beide Seiten überaus sinnvoll, bestehen doch viele klärungsbedürftige Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen.

Unklar ist dabei oft, in welchem Umfang der Mitarbeiter im Home Office arbeiten kann und ob es feste Home-Office-Tage gibt oder der Mitarbeiter alternativ dauerhaft aus dem Home Office arbeitet. Festgehalten werden sollte außerdem, mit welcher Ankündigungsfrist und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber ausnahmsweise die Anwesenheit im Betrieb verlangen kann und ob die spontane Heimarbeit erlaubt ist bzw. es auch für den Mitarbeiter bestimmte Ankündigungsfristen einzuhalten gilt.

Sorglosigkeit schützt vor Verantwortlichkeit nicht

Das Home Office ist kein rechtsfreier, privater Raum: Die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung von Arbeitszeitrecht, Arbeitsschutzgesetzen und Datenschutzrecht endet nicht damit, dass er die Beschäftigung in das Home-Office „auslagert“.

Wenig verwunderlich muss nämlich unter anderem auch das Arbeitszeitgesetz im Home Office beachtet werden. Insofern ist vor allem klärungsbedürftig, ob der Mitarbeiter ständig – z.B. während der betrieblichen Kernarbeitszeiten – erreichbar sein muss und wie die Arbeitszeit dokumentiert wird.

Soweit der Arbeitsplatz im Homeoffice regelmäßig und dauerhaft genutzt wird, unterliegt er außerdem den Arbeitsschutzbestimmungen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Arbeitsmittel – wie Laptop, Smartphones, Drucker und Büromöbel – vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll,  ein Zutrittsrecht des Arbeitgebers zur Privatwohnung mit entsprechenden Ankündigungsfristen zu vereinbaren, damit dieser die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen regelmäßig prüfen kann.

Auch der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist ein Thema, das sich bei der Heimarbeit verschärft stellt: Besteht eine generelle Erlaubnis des Arbeitnehmers für die Mitnahme von Unterlagen in das Home Office? Gibt es eine Regelung zur Sicherung des Arbeitsplatzes, um den Zugriff unbefugter Dritte zu verhindern? Bei all diesen zu klärenden arbeitsrechtlichen Fragen sollte jedoch weder heute noch in Zukunft in Vergessenheit geraten, dass der Wunsch des Arbeitnehmers nach Flexibilität beim ortsunabhängigen Arbeiten und das betriebliche Interesse des Arbeitgebers stets in Einklang zu bringen sind.

Verena Braeckeler-Kogel
Verena Braeckeler-Kogel, MAES (Basel)

Verena Braeckeler-Kogel ist spezialisiert auf internationales Arbeitsrecht, Restrukturierungen, Betriebsschließungen und -verlegungen sowie auf Betriebsübergänge, mit einer besonderen Expertise in den Branchen Finanzen, Banken und Versicherung.

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