Für fünf Bahngesellschaften der Transdev-Gruppe beantragte PWWL im derzeitigen Arbeitskampf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik der GDL. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main lehnte dies am 08.01. ab. Auch die Deutsche Bahn scheiterte im parallelen Verfahren mit einer einstweiligen Verfügung gegen die GDL.
Um den Kampf im Rahmen des Tarifstreits mit der GDL juristisch zu stoppen, legte PWWL gegen das Urteil in Frankfurt Berufung ein, welches vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht am 09.01. überprüft wurde. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main und lehnte den Antrag auf Untersagung des Streiks der GDL ab. Anträge der Deutschen Bahn wurden ebenso abgelehnt.
Im Gegensatz zu der Argumentation der Deutschen Bahn, die darauf abstellte, dass die GDL aufgrund ihrer personellen Verflechtungen mit dem Unternehmen Fair Train nicht mehr gegnerunabhängig sei und daher ihre Tariffähigkeit verloren habe, haben PWWL und Transdev die Auffassung vertreten, dass die gleichzeitige Betätigung der GDL als Gewerkschaft und Arbeitgeber im selben Markt ein wettbewerbswidriges Vorgehen darstelle, dass zur Rechtswidrigkeit des Streiks führe. Die GDL schaffe mit der geforderten Verkürzung der Arbeitszeit einen weiteren Markt für Lokführer, den sie durch Fair Train bedienen könne, um dadurch Gewinne für die GDL-Mitglieder und die GDL zu generieren. Das Thema ist sicher noch nicht vom Tisch, doch zunächst bewertete das Gericht den Streik als nicht unverhältnismäßig und folgte damit den Argumenten der wirtschaftlichen Überforderung und möglichen Wettbewerbsverzerrung durch Verflechtung zwischen GDL und Fair Train nicht.
Dies ist der dritte und längste Arbeitskampf im laufenden Tarifkonflikt. Seit Anfang November streitet die GDL mit Transdev und der Deutschen Bahn und immer wieder waren Streiks das Ergebnis. Transdev und die GDL setzen den Dialog über tarifliche Fragen fort.
Berater Transdev
PWWL
Thomas Wahlig (Partner, Berlin); Meike Christine Rehner (Partnerin, München); Friedrun Domke (Associate, Köln); Patricia Schur-Matulewicz (Associate, Düsseldorf), Dr. Miriam Engler (Associate, München)
Inhouse Recht Transdev
Erik Ryll (Geschäftsführer Personal & Soziales, Arbeitsdirektor)