Dr. Thomas Thees berät nationale und internationale Unternehmen und Konzerne in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er verfügt über besondere Erfahrung im Bereich des Dienstvertragsrechts von Führungskräften und dem angrenzenden Gesellschaftsrecht, der Prozessführung, der Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften und der betrieblichen Altersversorgung. Des Weiteren berät er Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte und ist regelmäßig als Referent bei Seminar- und Schulungsveranstaltungen im Bereich des Arbeitsrechts tätig.
Er berät nationale und internationale Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Aspekten von Unternehmenskäufen und Betriebsänderungen und Restrukturierungen aller Art, darunter u.a. Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Personalabbau, Transfergesellschaft sowie Outsourcing. Zudem verfügt Herr Dr. Thees über umfassendes Wissen und Erfahrung in sämtlichen Arbeits- und Dienstvertragsfragen, im Betriebsverfassungsrecht und im Tarifvertragsrecht. Herr Dr. Thees berät und vertritt Unternehmen und Führungskräfte vor Arbeitsgerichten und den Zivilgerichten in arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Auseinandersetzungen in allen Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Sprachen: Deutsch, Englisch
Standort: Frankfurt am Main