Am 7. Mai 2026 haben sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament auf eine Vereinfachung und Straffung der Vorschriften zur Künstlichen Intelligenz (EU AI Act) geeinigt. Die Einigung ist Teil des sogenannten Digital Omnibus (Omnibus‑VII‑Paket) und stellt eine Reaktion auf deutliche Kritik aus der Wirtschaft dar.
Für Arbeitgeber stellt sich nun die zentrale Frage: Welche Auswirkungen hat das auf den Einsatz von KI im Unternehmen – insbesondere im HR‑ und Beschäftigungskontext?
Warum die EU die KI‑Regeln nachschärft – und zugleich entschärft
Mit dem EU AI Act hat die EU im Jahr 2024 weltweit erstmals ein umfassendes KI‑Regelwerk geschaffen, die KI-Verordung oder “EU AI Act” (VO EU 2024, 1689). Sie ist am 01.08.2024 in Kraft getreten, gilt aber noch nicht vollständig. Schon kurz nach Inkrafttreten wurde deutlich:
Die Komplexität der Vorgaben, der erhebliche Dokumentations‑ und Governanceaufwand sowie knappe Umsetzungsfristen stellten viele Unternehmen – auch Arbeitgeber mit KI‑gestützten HR‑Systemen – vor erhebliche praktische Schwierigkeiten.
Die nun erzielte politische Einigung soll genau hier ansetzen:
- Senkung wiederkehrender Verwaltungskosten
- Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmen
- Einheitlichere Anwendung der KI‑Regeln in den Mitgliedstaaten
Zugleich betont der EU‑Gesetzgeber, dass Grundrechts‑, Datenschutz- und Schutzstandards nicht abgesenkt werden sollen.
Hochrisiko‑KI-Syteme im Arbeitsverhältnis: Mehr Zeit, mehr Planungssicherheit
Flexiblere Fristen für Hochrisiko‑KI‑Systeme
Besonders relevant für Arbeitgeber ist die geplante Verschiebung der Geltung der Regelungen für Hochrisiko‑KI‑Systeme. Sollten diese nach der ursprünglichen Fassung der KI-VO am 2.08.2026 in Kraft treten, so wurde dieser Zeitpunkt 16 Monate auf den 2.12.2027 verschoben.
Was bedeutet das für Arbeitgeber:
KI‑Systeme im Recruiting, bei Leistungsbeurteilungen, Personaleinsatz‑ oder Personalbedarfsplanung sowie bei HR‑Analytics erhalten mehr Vorlauf, um rechtssicher implementiert oder angepasst zu werden.
Bürokratieabbau mit Signalwirkung – auch jenseits von KMU
Verhältnismäßigkeit rückt stärker in den Fokus
Die Einigung sieht vor, bestimmte regulatorische Erleichterungen, die bislang nur KMU zugutekamen, auf sogenannte Small Mid‑Caps auszuweiten.
Auch wenn größere Arbeitgeber hiervon formal nicht profitieren, ist die politische Stoßrichtung eindeutig: Der europäische Gesetzgeber versucht sich an mehr Pragmatismus und verhältnismäßigeren Regelungen bei der Regulierung von KI‑Systemen.
Für die Praxis ist das relevant, weil dieser Ansatz auch bei der aufsichtsbehördlichen Auslegung und Kontrolle eine Rolle spielen dürfte.
KI, sensible Daten und Diskriminierung: Mehr Spielraum aber hohe Hürden
Datenschutz bleibt der zentrale Prüfstein
In eng begrenzten Fällen soll mehr Spielraum für die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten eröffnet werden – insbesondere zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen (Bias) in KI‑Systemen.
Dies ist vor allem relevant für:
- KI‑gestütztes Recruiting
- automatisierte Vorauswahl von Bewerbungen
- Talent‑ und Performance‑Analytics
Wichtig für Arbeitgeber:
Die Erleichterungen ändern nichts daran, dass DSGVO, BDSG und Mitbestimmungsrechte vollumfänglich gelten. Die KI‑Vereinfachungen ersetzen keine Datenschutz‑Folgenabschätzung und auch nicht die Beteiligung des Betriebsrats.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
Auch wenn der endgültige Beschluss noch aussteht, lassen sich bereits jetzt klare Empfehlungen ableiten:
- KI‑Projekte nicht pausieren, sondern weiterhin strukturiert vorbereiten
- Einordnung von KI‑Systemen in das Risikomodell des AI Acts
- Verzahnung von KI‑Governance, Datenschutz und Mitbestimmung
- Nutzung der durch die spätere Geltung der Vorschriften gewonnenen zeitlichen Spielräume für die Verhandlungen mit den Betriebsräten, klare Dokumentation und eindeutige Prozesse zur Nutzung der KI-Systeme
Fazit: Mehr Pragmatismus im EU AI Act – aber kein Freifahrtschein für Arbeitgeber
Die Einigung von Rat und Parlament markiert einen spürbaren Kurswechsel hin zu einer leichteren Umsetzbarkeit des EU AI Acts.
Für Arbeitgeber bedeutet das:
- mehr Planungssicherheit
- geringere Bürokratielasten
- aber weiterhin umfassende Compliance‑Pflichten
KI im Arbeitsverhältnis bleibt ein arbeits‑, datenschutz‑ und mitbestimmungsrechtliches Querschnittsthema. Arbeitgeber sollten sich gut auf die nächsten Schritte vorbereiten, um bei der Einführung und Nutzung von KI nicht durch die komplexe Rechtslage ausgebremst zu werden.