Wenn ein Arbeitsplatz entfällt, scheint die Konsequenz recht naheliegend: Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, der auf diesem Arbeitsplatz beschäftigt ist, muss betriebsbedingt gekündigt werden. Doch so einfach ist es oft nicht. Das Kündigungsschutzrecht sieht in diesem Fall vor, dass alle mit diesem Arbeitnehmer vergleichbaren Mitarbeiter verglichen und unter sozialen Gesichtspunkten abgewogen und entschieden werden muss, wem eine Kündigung am ehesten zuzumuten ist. Dr. Svenja Fries (Rechtsanwältin bei PWWL) und Dr. Roland Czycholl (Richter) geben einen Überblick darüber, was bei einer solchen Sozialauswahl zu beachten ist, welche Rolle der Betriebsrat spielen kann, warum die soziale Auswahl sogar im Fall einer vollständigen Stilllegung relevant ist und ob man Leistungsträger nicht doch schützen kann.
Datum
26.06.2024
16:00 – 18:30 Uhr
Referent:innen
Dr. Svenja Fries und Dr. Roland Czycholl (Richter am Arbeitsgericht Hamburg)