Gerade in langjährigen Arbeitsverhältnissen kommt es häufig vor, dass die ursprünglich vereinbarten Arbeitsbedingungen an neue Umstände angepasst werden sollen. Im Abendforum geben Dr. Svenja Fries (Counsel) und Dr. Heidrun Lipp (Richterin am Arbeitsgericht München) einen Überblick darüber, welche Handlungsmöglichkeiten einem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, unter welchen Umständen ein Arbeitnehmer eine Änderung sogar verlangen kann und wann und wie der Betriebsrat mitzubestimmen hat. Dabei gehen wir auch darauf ein, wann eine einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen möglich ist, wann eine Änderungskündigung ausgesprochen werden muss und was ein Arbeitgeber in Zweifelsfällen tun kann.
Datum
21.11.2024
16:00 – 18:30 Uhr
Referentinnen
Dr. Svenja Fries (PWWL), Dr. Heidrun Lipp (Richterin am Arbeitsgericht München)