Alternative Mitbestimmungsformen
Wenn wir über den Wandel der Arbeit in Deutschland sprechen, müssen wir uns auch mit der Zukunft der Mitbestimmung auseinandersetzen.
Unter dem Begriff betriebliche Mitbestimmung wird in erster Linie die institutionalisierte Mitsprache von Betriebsräten auf gesetzlicher Basis mit und ohne Einbeziehung der Gewerkschaften verstanden. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt detailliert die Aufgaben des Betriebsrates und seine Mitwirkungs-, Widerspruchs- und Mitbestimmungsrechte. Mitbestimmung ist jedoch weitaus mehr als die Mitsprache der Betriebsräte auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes. Sie umfasst jede Form der Beteiligung der Beschäftigten und/oder deren Vertreter an Informations- und Entscheidungsprozessen in einem Betrieb. Die Delegation von Verantwortung und Entscheidungskompetenzen an einzelne Mitarbeiter oder (teil-)autonome Mitarbeiterteams zählen genauso zur Mitbestimmung wie die freiwillige Implementierung alternativer Formen der kollektiven Interessenvertretung, zum Beispiel in Form von Runden Tischen, Betriebs- beziehungsweise Mitarbeiterausschüssen oder Belegschaftssprechern.
Freuen Sie sich auf hochkarätige Speaker:
- Sabine Steuerwald, Beraterin u.a. für alternative MBF
- Eric Reimers, Betriebsrat bei Lieferando
- Tobias Pusch, Experte von PWWL
- Elena Sommer-Hörl: Legal Counsel bei Personio
Weitere Informationen
Datum
20. März 2025
12:30 – 14:00 Uhr
Unser Speaker:
Dr. Tobias Pusch