Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ein Hinweisgeberschutz für sog. Whistleblower einzurichten. In unserer PWWL academy wird zu den Einzelheiten des Gesetzes Stellung genommen, wer ist Adressat, wer gehört zu dem geschützten Personenkreis und was sind eigentlich die umfassten Verstöße. Weiter wird darauf eingegangen, was bei dem Betrieb des Hinweisgebersystems zu beachten ist, nämlich vor allem das Vertraulichkeitsgebot und der Schutz des Whistleblowers. Es werden interne und externe Meldewege aufgezeigt und Praxishinweise gegeben, wie ein Hinweisgeberschutz im Unternehmen bestenfalls – auch unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates – eingeführt werden.
Dr. Jochen Keilich ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Compliance Officer (PersV TÜV). Er hat umfangreiche Erfahrung in der Begleitung von Compliance Fällen in Unternehmen und der Einführung von Compliance Maßnahmen.
Das kostenlose Seminar richtet sich an für Hinweisgeberschutzsysteme verantwortliche Personen im Unternehmen, Case-Manager, Personalleiter, Rechtsabteilungsleiter und Geschäftsführer.
Datum
05.06.2024
12:00 – 13:00 Uhr
Referent:
Dr. Jochen Keilich