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PWWL Seminare

Herzlich willkommen!

Im Workplace Blog schreiben wir über Themen aus der Workplace Law und HR Welt: Wir besprechen wichtige Gerichtsentscheidungen, nehmen uns Glaubenssätze vor, geben praktische Tipps und vieles mehr…

Unser Workplace Blog lebt von Ihren Kommentaren und Feedback. In diesem Sinne freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen!

Ihr PWWL-Redaktionsteam

Christine Wahlig (Rechtsanwältin – Redaktionelle Leitung Blog) & Alice Tanke (Marketing Managerin)

PWWL Seminare: Hinweisgeberschutz – Schulung für Verantwortliche in Unternehmen aus arbeitsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht

Kosten: EUR 299,00 zzgl. USt.; für Mandanten von PWWL und Rosinus und Partner ermäßigt EUR 199,00 zzgl. USt.

Nach einem langem Hin und Her ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) jetzt doch überraschend schnell in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern unmittelbar ein Hinweisgeberschutz für sog. Whistleblower einzurichten. Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gilt dies ab 17. Dezember 2023.
Die Schulung nimmt zum Sinn und Zweck des Gesetzes und dessen Adressaten Stellung. Es wird der geschützte Personenkreis und die umfassten Verstöße behandelt, wobei vor allem auf das Vertraulichkeitsgebot und den Schutz des Whistleblowers eingegangen wird. Es werden interne und externe Meldewege aufgezeigt und Praxishinweise gegeben, wie ein Hinweisgeberschutz im Unternehmen bestenfalls – auch unter Berücksichtigung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates – eingeführt werden sollte. Zudem wird auf die Beteiligung des Betriebsrates eingegangen.
Aus strafrechtlicher Sicht wird dargestellt, was der Auslöser für Hinweise sein kann und welche besonderen Herausforderungen im Umgang mit Whistleblowern bestehen. Außerdem wird ein Best Practice zu Internen Untersuchungen aufgezeigt. Schließlich wird auf die Prävention zukünftiger Verstöße eingegangen und die strafrechtliche Situation der Meldestelle beleuchtet.

Die Referenten sind in ihren Fachbereichen sehr erfahrene Rechtsanwälte und ausgewiesene Experten. Dr. Jochen Keilich ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Compliance Officer (PersV TÜV). Er hat umfangreiche Erfahrung in der Begleitung von Compliance Fällen in Unternehmen und der Einführung von Compliance Maßnahmen.

Dr. Christian Rosinus ist Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht und anerkannten Compliance Experte. Die von ihm gegründete Kanzlei wird regelmäßig als führende Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht und Compliance ausgezeichnet. Das Seminar richtet sich an für Hinweisgeberschutzsysteme verantwortliche Personen im Unternehmen, Case-Manager, Personalleiter, Rechtsabteilungsleiter und Geschäftsführer.

Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Veranstalter ist die Pusch Wahlig Ventures GmbH
Berliner Freiheit 2
10785 Berlin

Datum
14. Juni
10 – 13 Uhr

Referentinnen
Dr. Jochen Keilich und Dr. Christian Rosinus

Zur Anmeldung

Dr. Jochen Keilich, LL.M. (Exeter)

Dr. Jochen Keilich ist spezialisiert auf Umstrukturierungen, Personalabbaumaßnahmen, HR Compliance, Betriebsübergänge sowie Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften.

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