Auf Seiten von Arbeitgebern besteht immer wieder das Bedürfnis nach Überwachung der Mitarbeiter, um bei entsprechenden Verdachtslagen die Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nachweisen zu können. Aus datenschutzrechtlicher Sicht stellt sich dabei regelmäßig die Frage, welche Überwachungsmaßnahmen (noch) zulässig sind und ggf. mit dem Betriebsrat vereinbart werden können.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erläutert der erfahrene Referent dieses Spannungsfeld zwischen dem Bedürfnis nach einer effektiven Steuerung des Betriebs bei gleichzeitiger Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen. Dabei werden auch die arbeitsrechtlichen Aspekte von Überwachungsmaßnahmen näher beleuchtet.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen des Referenten.
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Dienstag, 05. April 2022
9.00 – 11.45
Dauer: 2,5 Stunden
Deutsches Anwaltsinstitut e. V.
Fachinstitut für Arbeitsrecht
Gerard-Mortier-Platz 3, 44793 Bochum
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