Die letzten Wochen waren bei vielen Unternehmen beherrscht
von der Einführung und Beantragung von Kurzarbeit. Wir von Pusch Wahlig
Workplace Law haben zahlreiche Mandanten dabei unterstützt. Kurzarbeit ist das
richtige Instrument, um einem vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfall
aufgrund der Corona-Krise zu begegnen. Das Unternehmen kann seine
Personalkosten reduzieren (bis auf null) und die Mitarbeiter halten, um nicht
nach Überwindung der Krise wieder viel Aufwand in Recruiting und die
Rückgewinnung von Know-How investieren zu müssen.
Die Kurzarbeit ist aber nur dann das einzig sinnvolle und
richtige Instrument, wenn es eine vollständige Überwindung der Krise gibt und
das Unternehmen in gleicher oder zumindest ähnlicher Verfassung wieder aus der
Krise herauskommt wie es hineingegangen war. Es zeichnet sich leider jetzt
bereits ab, dass dies bei vielen Unternehmen nicht der Fall sein wird. Diese
sind aus vielfältigen Gründen gezwungen, auch strukturelle Entscheidungen zu
treffen und entweder ihre Kostenbasis nachhaltig zu reduzieren oder ihr
Arbeitskräftevolumen einem langfristig gesunkenen Arbeitskräftebedarf
anzupassen.
Wir möchten dies zum Anlass nehmen, uns in unserem Blog und einem begleitenden Webinar den dabei zur Verfügung stehenden arbeitsrechtlichen Instrumenten in der Krise näher zu widmen. Meine Kollegin Katrin Scheicht hat bereits zu den Möglichkeiten einer Flexibilisierung der Arbeitszeit Stellung genommen und wir werden uns in den nächsten Tagen und Wochen weiteren Instrumenten widmen, etwa betriebsbedingten Kündigungen und ihrem Verhältnis zur Kurzarbeit, Kostensenkungsmaßnahmen durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag oder dem Umgang mit Urlaubsansprüchen. Unser Webinar zu den arbeitsrechtlichen Instrumenten in der Krise, zu dem wir Sie alle herzlich einladen, wird am 22. April stattfinden.
Daneben möchten wir uns auch all den Fragen widmen, die Sie
beschäftigen werden, wenn wir wieder stärker zur Normalität übergehen, weiterhin
aber staatliche Regeln und Beschränkungen zu beachten sind, etwa die Einführung
von Verhaltens- und Hygenievorschriften am Arbeitsplatz und die intelligente
Organisation der Arbeit bei Aufrechterhaltung gesundheitsbedingter
Beschränkungen.
Last but not least zeigt sich, dass die Krise auch nachhaltig positive Effekte haben wird. Sie wirkt wie ein Beschleuniger längst überfälliger Entwicklungen und hat die Digitalisierung der Arbeitswelt, das Home Office und das mobile Arbeiten stark vorangebracht und viele bislang noch verkrustete Strukturen aufgebrochen. Selbst die nicht gerade innovationsfreudige Justiz möchte nun im Eiltempo eine gesetzliche Möglichkeit schaffen, arbeitsgerichtliche Verhandlungen über Videokonferenzen durchzuführen. Die Einsparung von Transaktionskosten und Zeit, die damit einhergehen könnte, ist gewaltig. Die Welt nach Corona wird eine andere sein als die Welt davor und wir möchten Sie mit unseren Beiträgen dabei unterstützen, sich in dieser Welt zurecht zu finden und sie aktiv mit zu gestalten.