Gestern
Abend noch auf dem Oktoberfest gefeiert, die eine oder andere Maß Bier zu viel
getrunken und am nächsten Tag nicht zur Arbeit gehen… kann man sich einfach
krankmelden, weil man am Tag zuvor zu viel getrunken hat und verkatert
aufwacht? Geht das?
Ein
„Kater“ ist üblicherweise mit Symptomen wie Müdigkeit, Übelkeit, Kopfschmerzen,
Erbrechen und Konzentrationsstörungen verbunden. Passend dazu urteilte das OLG
Frankfurt am Main am 12. September 2019, dass ein „Kater“ oder „Hangover“ durchaus
eine Krankheit darstelle. In dem Urteil ging es primär darum, dass
Nahrungsergänzungsmittel nicht als Anti-Kater-Mittel beworben werden dürfen, weil
es sich dabei um unzulässige krankheitsbezogene Werbung handelt. Jetzt stellt
sich natürlich die Frage, welche Auswirkungen dieses Urteil auf das
Arbeitsrecht hat?
Für
den einen oder anderen wird das jetzt vielleicht eine Enttäuschung sein, aber
das Urteil sollte nicht direkt auf das Arbeitsrecht übertragen werden. Ja, ein
Kater gilt als Krankheit, allerdings hat das OLG Frankfurt am Main dies im
Zusammenhang mit der Frage, ob das „Anti-Kater-Mittel“ ein Arzneimittel oder
Lebensmittel darstellt, entschieden. Es gelten unterschiedliche Maßstäbe als im
Arbeitsrecht, wodurch das Urteil nicht ohne Weiteres übertragen werden kann. Zu
beachten gilt in dem Zusammenhang auch, dass eine Krankheit nicht gleichzeitig
eine Arbeitsunfähigkeit begründet. Diese zwei Dinge sind zwingend zu
unterscheiden.
Trinkt
der Arbeitnehmer so sehr über den Durst hinaus, dass er tatsächlich
arbeitsunfähig wird oder ihm die Arbeitsaufnahme unmöglich wird, so kann sich
das auf das Gehalt auswirken. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz kann der
arbeitsunfähige Arbeitnehmer den Anspruch auf Lohnfortzahlung verlieren, wenn
er den Zustand selbst verschuldet hat. Davon ist nach einem Wiesnbesuch
grundsätzlich auszugehen.
Fazit
Am
Abend extra ein Glas mehr zu trinken, um am nächsten Tag nicht zur Arbeit zu
müssen, funktioniert so leider nicht. Denn im Zweifel gilt: Auch mit Kater kann
man arbeiten und das ist doch für niemanden angenehm. Also lieber am Abend ein
Glas weniger trinken und am nächsten Tag fit auf der Arbeit erscheinen.