Der Wortlaut vertraglicher Vereinbarungen und sonstiger arbeitsrechtlicher Dokumente wird meist erst genauer betrachtet, wenn es zum (Rechts)streit zwischen den Parteien kommt. Hierbei offenbaren sich regelmäßig Ungenauigkeiten oder Regelungslücken, die eine Auslegung des Geschriebenen erforderlich machen. Typische Beispiele aus der Praxis sind vertragliche Regelungen zu Ausschlussfristen, der Bezugnahme auf Tarifverträge oder zur Berechnung der Karenzentschädigung bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Aber auch bei einseitigen Willenserklärungen wie der Kündigung des Arbeitsverhältnisses können ungenaue Formulierungen die Arbeitsgerichte zu einer Auslegung des Wortlauts veranlassen – mit für Arbeitgeber teilweise überraschendem Ergebnis. Wir, Meike Rehner (Partnerin bei PWWL) und Dr. Heidrun Lipp (Richterin), geben am 11.04. einen Überblick über die Grundsätze der Rechtsprechung zur Auslegung im Arbeitsrecht und den Schlussfolgerungen, die sich daraus für eine vorausschauende Vertragsgestaltung ziehen lassen.
Datum
11.04.2024
16:00 – 18:30 Uhr
Referentinnen
Meike Christine Rehner und Dr. Heidrun Lipp (Richterin am Arbeitsgericht München)