Das BGH-Urteil in Strafsachen vom 10.1.2023 und damit die Aufhebung der Freisprüche der Verantwortlichen für die Betriebsratsvergütung eines großen Automobilherstellers hat in der Praxis für höchste Verunsicherung gesorgt. Die bislang relativ gut handhabbare Rechtsprechung des BAG wurde zumindest teilweise in Frage gestellt. Bislang waren zwei Vorgehen bei der Bemessung der Betriebsratsvergütung anerkannt, nämlich (1) die betriebsübliche Entwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer und (2) das Benachteiligungsverbot und damit der Weg über eine hypothetische Karriereentwicklung. Letzterem Vorgehen zeigt der BGH nunmehr enge Grenzen auf, weil es seiner Ansicht nach verboten ist, auf eine hypothetische Gehaltsentwicklung des Betriebsrates bei einer Sonderkarriere abzustellen. Die Referenten werden das bislang geltende Verfahren zur Bemessung der Betriebsratsvergütung aus arbeitsrechtlicher Sicht aufzeigen und sodann auf das BGH-Urteil und seine Konsequenzen für die Betriebsratsvergütung eingehen.
Dr. Jochen Keilich berät seit vielen Jahren Unternehmen in Fragen der Betriebsratsvergütung. Dr. Niklas Auffermann ist Fachanwalt für Strafrecht und hat vor dem Landgericht als auch in dem BGH-Verfahren verteidigt und nimmt – sozusagen aus erster Hand – aus strafrechtlicher Sicht zu dem Urteil und den sich hieraus ergebenden Handlungspflichten für Unternehmen Stellung. Das kostenlose Webinar richtet sich an Vorstände und Geschäftsführer sowie Personalverantwortliche und Mitarbeiter von Rechtsabteilungen.
Datum
4. Mai 2023
11:30 – 13:00 Uhr
Referentinnen
Jochen Keilich und Dr. Niklas Auffermann (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)