Awareness Academy –
Für ein respektvolles Miteinander ohne Geschlechterdiskriminierung in Ihrem Unternehmen!
Mehr Informationen finden Sie hier:
Zur Website

PWWL Seminare

Herzlich willkommen!

Im Workplace Blog schreiben wir über Themen aus der Workplace Law und HR Welt: Wir besprechen wichtige Gerichtsentscheidungen, nehmen uns Glaubenssätze vor, geben praktische Tipps und vieles mehr…

Unser Workplace Blog lebt von Ihren Kommentaren und Feedback. In diesem Sinne freuen wir uns auf den Austausch mit Ihnen!

Ihr PWWL-Redaktionsteam

Christine Wahlig (Rechtsanwältin – Redaktionelle Leitung Blog) & Alice Tanke (Marketing Managerin)

News

Who’s Who Legal 2012 empfiehlt Dr. Tobias Pusch und Dr. Kara Preedy als weltweit führende Management Labour & Employment Anwälte

03.04.2012 – Das Branchenmagazin „Who’s Who Legal“ listet Dr. Tobias Pusch, LL.M. (Harvard) im Jahr 2012 erneut und Dr. Kara Preedy, LL.M., Lic.dr. als weltweit führende Management Labour & Employment Anwälte. Der Kreis dieser Anwälte zeichnet sich nach Angaben des Magazins dadurch aus, dass es sich um Experten im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht handelt, die regelmäßig über politische und geografische Grenzen hinaus arbeiten. Sie besitzen Prozesserfahrung und werden von ihren Kollegen aufgrund ihrer umfassenden Kenntnis des Fachgebietes empfohlen. „Who’s Who Legal“ hat für Deutschland insgesamt weniger als 40 Rechtsanwälte in die Liste dieser Experten aufgenommen.

Nach seiner Auszeichnung im Jahr 2011 wurde Dr. Tobias Pusch bereits zum zweiten Mal als einer der weltweit führenden Management Labour & Employment Anwälte empfohlen. Mit der zusätzlichen Nennung von Dr. Kara Preedy bestätigt sich erneut, dass die Expertise von Pusch Wahlig Legal zunehmend auch international wahrgenommen wird. Erst kürzlich war Pusch Wahlig Legal bei den Legal Awards 2011 des Fachmagazins The Lawyer Monthly als „Employment Law Firm of the Year“ ausgezeichnet worden.

Die Auszeichnungen durch „Who’s Who Legal“ basieren auf einem abgestuften Auswahlprozess. Nachdem in einem ersten Schritt von den Lesern Nominierungen erbeten wurden, wurde aus den Mehrfachnennungen unter Berücksichtigung von Fachpresse, Zeitungen und Internet eine Vorauswahl getroffen. Nach einer Bewertung dieser Vorauswahl durch ausgewählte Kollegen und Berater wurden die abschließenden Entscheidungen im Anschluss an persönliche Interviews getroffen. Das Magazin betont ausdrücklich, dass es nicht möglich ist, sich eine Nennung zu erkaufen.

Kommentare sind geschlossen.