Wir begrüßen, dass das Landgericht Berlin unserer Mandantin, Patricia Schlesinger, ihr vertraglich zugesagtes und von uns eingeklagtes Ruhegeld zugesprochen hat. Das Gericht hat insbesondere klargestellt, dass die Ruhegeldzusage nicht sittenwidrig ist.
Das Gericht hat die gegen Frau Schlesinger geltend gemachten Ansprüche nahezu vollständig zurückgewiesen, soweit sie ihre Dienstreisen und Abendessen betrafen. Soweit das Gericht Frau Schlesinger hier in Höhe von ca. EUR 24.000,00 verurteilt hat, beruht dies auf einer ausschließlich formalen Argumentation. Das Gericht hat auch entschieden, dass Frau Schlesinger ihre variable Vergütung zu Recht erhalten hat.
Hinsichtlich der an die Direktoren des rbb gezahlten variablen Vergütungen und ARD-Zulagen hat das Gericht entschieden, dass es an formellen Beschlüssen des Verwaltungsrates zu jeder einzelnen Zielvereinbarung bzw. zu der Gewährung der ARD-Zulage fehlt. Ob dem rbb dadurch überhaupt ein Schaden entstanden ist oder dieselben Vereinbarungen und Zahlungen mit Zustimmung des Verwaltungsrates in gleicher Weise erfolgt wären, wurde nicht entschieden und bleibt einem weiteren Verfahren vorbehalten. Wir können nicht erkennen, dass dem rbb hier ein Schaden entstanden ist.
Das Urteil führt nicht zu einer Befriedung der Parteien. Wir sind und bleiben daher gesprächs- und einigungsbereit.
Das Team auf Seiten von Pusch Wahlig Workplace Law: Thomas Wahlig, Dr. Eva Trost,
Johannes Wickler, Christine Wahlig, Dr. Patricia Schur-Matulewicz, MLE.