Das Tätigkeitsgebiet von Dr. Anne Hoßfeld umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte ihrer Beratungspraxis liegen insbesondere bei der Begründung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, deren Abwicklung und Beendigung, sowie der Mitbestimmung im Betrieb. Frau Dr. Hoßfeld verfügt über vertiefte Kenntnisse des Bauarbeitsrechts, insbesondere des Fremdpersonaleinsatzes, der (Schein-) Selbständigkeit, der Anwendung der Bau- und Sozialkassentarifverträge, der Mindestarbeitsbedingungen sowie der Entsendung.
Sprachen: Deutsch, Englisch
Standort: Frankfurt am Main