Mit dem Abschluss eines Vergleichs, gerichtlich oder außergerichtlich, soll zwischen den Parteien wieder Friede einkehren. In Kündigungsschutzverfahren wird häufig eine Trennung gegen Zahlung einer Abfindung vereinbart. In anderen Streitigkeiten, gerade in Beschlussverfahren mit dem Betriebsrat, wird ein Kompromiss gefunden, der den Konflikt beenden soll.
Nicht immer ist der Friede von Dauer. Erklärt eine Partei vor Erreichen des für das Arbeitsverhältnis vereinbarten Beendigungsdatums eine außerordentliche Kündigung, muss erneut gestritten werden. In anderen Fällen wird die Rechtswirksamkeit der Einigung selbst angegriffen, etwa mit einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
In unserem Abendforum Arbeitsrecht behandeln wir Situationen, in denen es trotz Abschluss eines Vergleichs zu erneuten Auseinandersetzungen der Parteien kommt, insbesondere
- Anfechtung von Vergleichen
- Rücktritt
- Formelle Unwirksamkeit gerichtlicher und außergerichtlicher Vergleiche
- Gebot fairen Verhandelns
- Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten
- Zwangsvollstreckung
- Streitigkeiten bei der Durchführung getroffener Einigungen
Datum
31. März
16:00 – 18:00 Uhr
Referenten
Dr. Albrecht Nehls und Dr. Roland Czycholl, Richter am Arbeitsgericht Hamburg