Bei der Vorbereitung von Kündigungen ist das Vorliegen von Sonderkündigungsschutz zu beachten, um nicht bereits aus formellen Gründen eine unwirksame Kündigung zu erklären; neben den generell bestehenden Sonderkündigungsschutz-Bestimmungen – bekannten und weniger bekannten – stellen wir die im Hinweisgeberschutzgesetz neuerdings verankerten Schutzbestimmungen für Hinweisgeber aus anwaltlicher Sicht dar. Im Zusammenhang mit der gerichtlichen Geltendmachung einer Unwirksamkeit der Kündigung spielt die Beweislastverteilung im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahren eine zentrale Rolle. Die generellen Grundsätze und die bislang wenig beachtete Frage, ob und inwiefern eine Whistleblower Meldung vor Ausspruch einer Kündigung in die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Beweislastverteilung eingreifen kann, werden aus richterlicher Sicht dargestellt.
Datum
07. November 2023
16:00 – 18:00 Uhr
Referenten
Eva Wißler und Dr. Jessica Mateja, Richterin am Arbeitsgericht München