In den vergangenen Jahren hat sich – ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im sog. VW-Urteil – das strafrechtliche Risiko für Geschäftsleitungen und Personalverantwortliche bei Verstößen gegen das Betriebsverfassungsrecht deutlich ins öffentliche und innerbetriebliche Bewusstsein verschoben. Die darauf folgenden gesetzlichen Anpassungen haben jedoch nicht zu der von vielen Unternehmensleitungen erhofften Entschärfung der Haftungsrisiken geführt. Im Gegenteil: Die Anforderungen sind komplex geblieben, die persönlichen Risiken für Geschäftsführung und HR real.
In der arbeitsrechtlichen Praxis zeigt sich, dass der Fokus häufig zu eng auf Fragen der Betriebsratsvergütung und der Karriereentwicklung von Betriebsratsmitgliedern gerichtet ist. Andere, ebenfalls strafrechtlich relevante Compliance-Themen der Mitbestimmung – etwa der Umgang mit Arbeitszeitkonten, betriebsratsbedingter Mehrarbeit, Reisezeiten oder Sonderleistungen – werden dagegen regelmäßig nicht systematisch geprüft.
Ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt: Strafverfahren entstehen in der Praxis selten zufällig, sondern häufig infolge von
- Strafanzeigen (auch anonym) durch Mitarbeitende,
- internen Konflikten im Unternehmen,
- Eskalationen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder
- Folgeprüfungen im Rahmen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.
Vor diesem Hintergrund beleuchten Dr. Andreas M. Schönhöft (Partner, Hamburg) und Dr. David Rieks (Partner bei YPOG und Fachanwalt für Strafrecht) im Rahmen der PWWL Academy Arbeitsrecht (Webinar) die Mitbestimmung aus arbeits- und strafrechtlicher Perspektive.
Im Mittelpunkt stehen dabei u.a. folgende Fragen:
- Welche strafrechtlichen Risiken bestehen realistisch – und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung?
- Wie sollten Unternehmen und Verantwortliche reagieren, wenn Ermittlungen eingeleitet werden?
- Wie lassen sich typische Problemfelder der Betriebsratsbegünstigung präventiv und rechtssicher gestalten?
Darüber hinaus zeigen die Referenten auf, wie Unternehmen mit bereits bestehenden oder zurückliegenden strafrechtlich relevanten Sachverhalten im Bereich der Mitbestimmung umgehen sollten:
- wie Sachverhalte strukturiert und rechtssicher aufgearbeitet werden,
- welche Rolle interne Prüfungen und externe Gutachten spielen können,
- wo die rechtlichen Grenzen von Aufklärung und Dokumentation liegen und
- wie sich Risiken für Geschäftsleitung und HR begrenzen lassen, ohne neue Haftungsrisiken zu erzeugen.
Datum
04. Februar 2026
12:00 – 13:00 Uhr
Referenten:
Dr. Andreas M. Schönhöft und Dr. David Rieks (YPOG)