Die Fußball-WM in Russland steht
unmittelbar vor dem Anpfiff und viele Fußball-Fans möchten während ihrer
Arbeitszeit stattfindende Spiele nicht verpassen, Siege ihrer Mannschaft feiern
und die WM-Stimmung mit ins Büro oder die Fabrikhalle nehmen.
Daher stellt sich für manchen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage, ob während der WM andere Regeln im
Arbeitsverhältnis gelten. Kurz gesagt: Mit dem Einverständnis des Arbeitgebers
ist vieles möglich, ohne das Einverständnis des Arbeitgebers gelten die
arbeitsvertraglichen Regelungen unverändert und Arbeitnehmer sollten sich vor
einer gelben Karte in Form z.B. einer Abmahnung oder einer roten Karte in Form
einer Kündigung wegen Verletzung von Pflichten aus ihrem Arbeitsverhältnis schützen.
Um ein gutes Betriebsklima während der WM zu schaffen, sollten Arbeitgeber
frühzeitig eindeutige Regelungen aufstellen und deutlich kommunizieren, was
während der Fußball-WM gestattet ist.
Regelungen sollten z.B. dazu
getroffen werden, ob Arbeitnehmer am Arbeitsplatz die Fußballspiele live im
Fernsehen, im Internet-Live-Stream oder im Radio verfolgen dürfen. Ist hierzu
bisher nichts geregelt, dürfen die Spiele nicht während der Arbeitszeit im
Fernsehen oder im Live-Stream verfolgt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der
Arbeitgeber die private Internetnutzung mittels des Bürocomputers oder des
privaten Smartphones erlaubt hat. Denn selbst wenn die private Internetnutzung
gestattet ist, ist dies nur insoweit zulässig, als dadurch die Arbeit nicht
beeinträchtigt wird. Da ein Spiel mindestens 90 Minuten von den Fußball-Fans
konzentriert verfolgt wird, ist in dieser Zeit die sorgfältige Erbringung einer
Arbeitsleistung regelmäßig nicht möglich. Radio hören ist im Gegensatz dazu erlaubt,
solange der Arbeitnehmer dadurch nicht von seiner Arbeit abgehalten wird und
Kollegen oder Kunden nicht gestört werden. Verfolgt ein Arbeitnehmer trotz
eines Verbots ein Fußballspiel live am Arbeitsplatz, kann er abgemahnt oder
unter Umständen sogar gekündigt werden.
Der Arbeitgeber sollte sich zudem
Gedanken machen, ob ein Trikot der Lieblingsmannschaft am Arbeitsplatz getragen
oder andere Fanartikel mitgebracht werden dürfen. Eine Kleiderordnung darf der
Arbeitgeber grundsätzlich aufstellen und auf deren Einhaltung bestehen. Dies
gilt insbesondere bei Schutzkleidung oder für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres
regelmäßigen Kundenkontakts auch mittels ihrer Kleidung ein bestimmtes Bild
ihres Arbeitgebers transportieren.
Häufig fragen sich Arbeitnehmer auch,
ob sie ihre Arbeitszeiten so ändern dürfen, dass sie die Spiele live fernab des
Arbeitsplatzes verfolgen können. Während der WM gelten die betriebsüblichen
Arbeitszeitregelungen fort. Das bedeutet, dass feste Arbeitszeiten oder eine
Kernzeit weiterhin einzuhalten sind, solange der Arbeitgeber keine Ausnahmen
ausdrücklich zulässt. Wer seinen Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitgebers
früher verlässt oder später erscheint, riskiert eine Abmahnung und in extremen
Fällen eine Kündigung. Wenn keine Gleitzeitregelungen oder
Vertrauensarbeitszeit gilt, sollte insoweit das Gespräch mit dem Arbeitgeber
gesucht werden, um passende Lösungen zu finden. Evtl. können Überstunden
abgebaut, die Mittagspause gekürzt oder Dienste mit weniger fußballbegeisterten
Kollegen getauscht werden.
Zur WM gehört auch das Feiern. Darf
in diesem Rahmen am Arbeitsplatz mit Alkohol auf ein Tor oder einen Sieg
angestoßen werden? Wenn ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz gilt, z.B. aus
Gründen der Arbeitssicherheit, ist dies auch während der WM zu beachten. Bei
Zweifeln bezüglich eines bestehenden Alkoholverbots sollte Rücksprache mit dem
Arbeitgeber gehalten werden. Der WM-Jubel sollte in jedem Fall nur mit soviel
Alkohol gefeiert werden, dass die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt wird.
Nach dem Feiern ist wieder
arbeiten angesagt: Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nach einem wichtigen
Spiel derangiert an der Arbeit erscheint? Arbeitnehmer sind verpflichtet,
arbeitsfähig an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Die Vorgesetzten dürfen
Arbeitnehmer nach Hause schicken, die, z.B. aufgrund eines heftigen Katers, nicht
in der Lage sind, ihre Arbeitsleistungen zu erbringen. Für diesen Tag erhält
der Betroffene kein Arbeitsentgelt.
Darf der Arbeitgeber kurzfristig
beantragten Urlaub eines Arbeitnehmers für ein spannendes Spiel ablehnen?
Arbeitnehmer dürfen während der WM genauso kurzfristig Urlaub einreichen wie im
restlichen Jahr. Der Arbeitgeber darf den Urlaub nur aus dringenden
betrieblichen Gründen ablehnen, d.h. wenn z.B. schon vielen Arbeitnehmern
Urlaub genehmigt wurde oder Aufträge ohne den Arbeitnehmer nicht fristgerecht
fertig gestellt werden können.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie für die WM-Wochen gute
Lösungen mit Ihren Arbeitnehmern/Ihrem Arbeitgeber finden und einem weiteren
Sommermärchen – zumindest am Arbeitsplatz – nichts mehr entgegen steht.