01.05.2009 – Die E.ON Energy Trading AG wandelt sich in eine Europäische Aktiengesellschaft um. Sie firmiert zukünftig unter E.ON Energy Trading SE.
Am 16. April 2009 unterzeichneten der Vorstandsvorsitzende der E.ON Energy Trading AG, Dr. Tony Cocker, und der Vorsitzende des besonderen Verhandlungsgremiums (Sven Bergelin, Fachgruppenleiter ver.di Fachgruppe Energie und Bergbau) nach siebenmonatigen Verhandlungen die Beteiligungsvereinbarung, die die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in der zukünftigen EET SE regelt. Dem besonderen Verhandlungsgremium gehörten Arbeitnehmervertreter aus sechs Ländern an. Die Beteiligungsvereinbarung betritt in mehrerer Hinsicht rechtliches Neuland. So enthält sie beispielsweise zeitlich fixe Begrenzungen für die Erfüllung von Informations- und Konsultationspflichten und Sonderregelungen für entsandte Mitarbeiter.
Die Umwandlung in die EET SE ist ein weiterer Meilenstein bei der Zentralisierung des Trading-Geschäfts im E.ON-Konzern. Bereits in 2008 begann der E.ON-Konzern, sein pan-europäisches Trading-Geschäft mit mehreren hundert Mitarbeitern aus mehreren europäischen Gesellschaften in der EET AG mit Sitz in Düsseldorf zusammenzuführen. Mit der EET AG ist eines der weltweit führenden Energie-Trading-Häuser entstanden.
Das Zentralisierungsprojekt und die Umwandlung in die SE werden arbeitsrechtlich, inklusive der pan-europäischen Aspekte, von PUSCH WAHLIG LEGAL (früher Pusch & Partner) betreut. PWL war ebenfalls mitverantwortlich für die Gestaltung der Verhandlungen über den Abschluss der Beteiligungsvereinbarung. Die externe gesellschaftsrechtliche Betreuung oblag Flick Gocke Schaumburg (federführend Herr Prof. Dr. Stefan Simon).
PWL: RA Dr. Tobias Pusch, LL.M. (Harvard), RAin Dr. Feyzan Ünsal
Inhouse Rechtsberatung EET: Gerd Stuhlmacher, Dr. Rainer Liesen
Rechtlicher Sachverständiger des besonderen Verhandlungsgremiums: RA Krikor R. Seebacher