Wir bieten Ihnen eine spezialisierte und umfassende Beratung in den Bereichen Arbeitsschutz-, Arbeitssicherheits- und Arbeitszeitrecht, um Unternehmen bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der Minimierung von Haftungsrisiken optimal zu unterstützen. Die Einhaltung der vielfältigen gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen im dualen Arbeitsschutzsystem, sowie im Arbeitszeitrecht, erfordert fundiertes Know-how, das wir in unserer Practice Group bündeln und zielgerichtet einsetzen. Wir beraten bei der Einführung und Optimierung von Compliance-Management-Systemen und vertreten Unternehmen, Organmitglieder und sonstige verantwortliche Personen in Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Unsere Themenschwerpunkte umfassen unter anderem:

Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht

  • Entwicklung und Implementierung von Arbeitsschutzmanagementsystemen: Wir begleiten Unternehmen bei der Einführung und Optimierung von integrierten Managementsystemen, die gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben mit betrieblichen Sicherheitszielen verbinden und eine nachhaltige Compliance sicherstellen.
  • Begleitung behördlicher Verfahren und Bußgeldverfahren: Wir stehen Ihnen bei der Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zur Seite und sorgen dafür, dass behördliche Prüfungen und Vor-Ort-Termine möglichst reibungslos verlaufen – ohne unnötige Beeinträchtigung Ihres operativen Geschäftsbetriebs.
  • Anfechtung von Bußgeldbescheiden und Prozessvertretung: Kompetente Vertretung im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht bei der Abwehr unberechtigter arbeitsschutzrechtlicher Sanktionen.
  • Rechtliche Prüfung und Beratung zu arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlichen Fragestellungen: Wir analysieren und bewerten alle relevanten Rechtsfragen im Arbeitsschutz und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung im Betriebsalltag. Bei Bedarf arbeiten wir eng mit externen technischen Dienstleistern zusammen, um ganzheitliche Lösungen sicherzustellen.
  • Beratung zu Arbeitsunfällen und präventiven Arbeitsschutzmaßnahmen: Präventive Strategien und rechtliche Begleitung bei Unfallereignissen sorgen für mehr Sicherheit und minimieren Risiken.
  • Gefährdungsbeurteilung und technische Schutzmaßnahmen: Rechtliche Begleitung bei der Schaffung der Rahmenbedingungen für die rechtssichere Erstellung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen sowie bei der Auswahl und Umsetzung technischer und organisatorischer Arbeitsschutzmaßnahmen, unter Berücksichtigung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats.
  • Schulung und Sensibilisierung: Rechtliche Beratung zur Gestaltung und Durchführung von Arbeitsschutzschulungen, um Mitarbeitende für Gefahren zu sensibilisieren und das Bewusstsein für Sicherheitsvorschriften zu stärken.

Arbeitszeitrecht

  • Arbeitszeitrecht: Wir beraten Unternehmen zu der rechtssicheren Umsetzung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die werktäglichen Höchstarbeitszeiten, Mindestruhepausen und -ruhezeiten, die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, Nacht- und Schichtarbeit, Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, Vertrauensarbeitszeit und Fragen der Zeiterfassung.
  • Fahrpersonalrecht: Wenn Sie Fahrpersonal einsetzen, beraten wir Sie außerdem zu den komplexen europäischen und nationalen Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten und deren Aufzeichnung.
  • Arbeitszeitmodelle: Wir unterstützen Unternehmen bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen und begleiten Verhandlungen mit Betriebsräten. Werden behördliche Bewilligungen benötigt, beantragen wir diese für Sie.
  • Compliance-Management-Systeme: Wir beraten Sie bei der Implementierung und Optimierung von Compliance-Management-Systemen, mit denen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sichergestellt wird. Für eine rechtssichere Delegation der Unternehmerpflichten erstellen wir Merkblätter und Handlungsanweisungen.
  • Schulungen: Wir schulen Organmitglieder und Mitarbeitende zu den gesetzlichen Vorgaben und der rechtssicheren Delegation der Unternehmerpflichten.
  • Aufsichtsbehörde: Wir beraten und begleiten Sie bei Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörde.
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren: Wir verteidigen Unternehmen, Organmitglieder und sonstige verantwortliche Personen gegen (drohende) Anordnungen der Aufsichtsbehörde, insbesondere gegen eine Verhängung von Geldbußen und eine Anordnung von Verfall und Einziehung. 

In unserer Practice Group bündeln wir unsere Fachkenntnis und langjährige anwaltliche Erfahrung, um Ihnen eine individuelle und praxisorientierte Beratung zu bieten.

Unser Team: Kristina Schilder, Meike Christine Rehner

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