Das Tätigkeitsgebiet von Dr. Andreas M. Schönhöft umfasst sämtliche Fragestellungen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen insbesondere im Tarifrecht und bei tarifpolitischen Verhandlungen sowie in der betrieblichen Mitbestimmung und den Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Darüber hinaus verfügt er über umfassende Praxiserfahrung in arbeitsrechtlichen Grundsatzfragen, strategischer Personalpolitik, Restrukturierungs- und Tarifverhandlungen, Compensation and Benefits sowie modernen Arbeits- und Vergütungsbedingungen. Seine Tätigkeit umfasst außerdem die außergerichtliche Beratung sowie die Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor sämtlichen Instanzen.
Sprachen: Deutsch, Englisch
Standort: Hamburg