Anika Müller berät Unternehmen und Organisationen in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sie vertritt Unternehmen regelmäßig in arbeitsgerichtlichen Prozessen, insbesondere in Kündigungs- und Eingruppierungsstreitigkeiten. Die Schwerpunkte ihrer Beratungspraxis liegen u.a. in der arbeitsrechtlichen Abgrenzung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern sowie der sozialrechtlichen Abgrenzung von abhängig und selbstständig Beschäftigten. Sie berät und vertritt die öffentliche Hand in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Zudem verfügt sie über besondere Erfahrungen im kirchlichen Arbeitsrecht.
Sprachen: Deutsch, Englisch
Standort: Berlin