Das Tätigkeitsgebiet von Walter Born umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen im Betriebsverfassungsrecht und insbesondere in der Begleitung komplexer Betriebsänderungen (Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen – auch in der Einigungsstelle – zu sämtlichen insoweit relevanten Themen, hauptsächlich bei betrieblichen Umstrukturierungen und Massenentlassungen). Daneben verfügt er über besondere Erfahrung bei der Steuerung des arbeitsrechtlichen Teils von nationalen und internationalen Outsourcing-Transaktionen und der Verhandlung der arbeitsrechtlich bedeutsamen Regelungen in den hierfür erforderlichen Service-Verträgen, Employee-Transfer-Agreements und Tarifverträgen. Walter Born berät regelmäßig zu sämtlichen Fragen von Betriebsübergängen nach § 613a BGB, zur einvernehmlichen oder streitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zu Fragen der Scheinselbständigkeit sowie zum Recht der GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände. Er veröffentlicht und referiert regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht, u.a. für die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft.
Sprachen: Deutsch, Englisch, Griechisch, Niederländisch (passiv)
Standort: Frankfurt am Main