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Partner
born@pwwl.de
+49 (0) 69 34 87 63 9-0
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Das Tätigkeitsgebiet von Walter Born umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen im Betriebsverfassungsrecht und insbesondere in der Begleitung komplexer Betriebsänderungen (Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen – auch in der Einigungsstelle – zu sämtlichen insoweit relevanten Themen, hauptsächlich bei betrieblichen Umstrukturierungen und Massenentlassungen). Daneben verfügt er über besondere Erfahrung bei der Steuerung des arbeitsrechtlichen Teils von nationalen und internationalen Outsourcing-Transaktionen und der Verhandlung der arbeitsrechtlich bedeutsamen Regelungen in den hierfür erforderlichen Service-Verträgen, Employee-Transfer-Agreements und Tarifverträgen. Walter Born berät regelmäßig zu sämtlichen Fragen von Betriebsübergängen nach § 613a BGB, zur einvernehmlichen oder streitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zu Fragen der Scheinselbständigkeit sowie zum Recht der GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände. Er veröffentlicht und referiert regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht, u.a. für die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft.

Sprachen: Deutsch, Englisch, Griechisch, Niederländisch (passiv)
Standort: Frankfurt am Main

  • Vita

    1984-1991
    Universität zu Köln, Köln (1. Staatsexamen)

    1991-1994
    Referendariat beim Oberlandesgericht Köln mit Stationen in der Deutschen Botschaft in Den Haag/Niederlande und der Deutsch-Griechischen Außenhandelskammer in Athen/Griechenland
    (2. Staatsexamen)

    1995-1997
    Associate im Arbeitsrechtsdezernat bei Hecker, Werner & Himmelreich Rechtsanwälte, Köln

    1997-2000
    Associate und Alleinverantwortlicher für das Arbeitsrechtsdezernat bei Anhäusser, Unger, Eckl & Bergien Rechtsanwälte, Karlsruhe

    2000
    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    2000-2007
    Equity Partner (seit 2005) bei avocado Rechtsanwälte, Frankfurt

    2007-2018
    Equity Partner, Leiter Arbeitsrechtsdezernat bei Heymann & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt

    2018-2024
    Equity Partner, Leiter der deutschen Arbeitsrechtspraxis bei Covington & Burling LLP, Frankfurt

    2024
    Partner bei Pusch Wahlig Workplace Law

  • Publikationen

    Die whistleblower-Gesetzgebung im US-amerikanischen Individualarbeitsrecht, Arbeit und Recht, 1989

    Franchising auf dem Prüfstand (Rechtsprechungsübersicht unter dem Gesichtspunkt der Scheinselbständigkeit), Frankfurter Rundschau, Sonderbeilage zur Internationalen Franchise Messe, 06/2000

    Zielvereinbarungen in der betrieblichen Praxis, HR-Services, 4/2005

    Ein neues Gesetz mit vielen Knackpunkten, Personalmagazin, 7/2006

    Heute Personalbüro – morgen im Betriebsrat, Personalmagazin, 7/2006

    zu allen Publikationen

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Das Tätigkeitsgebiet von Walter Born umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen im Betriebsverfassungsrecht und insbesondere in der Begleitung komplexer Betriebsänderungen (Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen – auch in der Einigungsstelle – zu sämtlichen insoweit relevanten Themen, hauptsächlich bei betrieblichen Umstrukturierungen und Massenentlassungen). Daneben verfügt er über besondere Erfahrung bei der Steuerung des arbeitsrechtlichen Teils von nationalen und internationalen Outsourcing-Transaktionen und der Verhandlung der arbeitsrechtlich bedeutsamen Regelungen in den hierfür erforderlichen Service-Verträgen, Employee-Transfer-Agreements und Tarifverträgen. Walter Born berät regelmäßig zu sämtlichen Fragen von Betriebsübergängen nach § 613a BGB, zur einvernehmlichen oder streitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen, zu Fragen der Scheinselbständigkeit sowie zum Recht der GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände. Er veröffentlicht und referiert regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht, u.a. für die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft.

Sprachen: Deutsch, Englisch, Griechisch, Niederländisch (passiv)
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Vita

1984-1991
Universität zu Köln, Köln (1. Staatsexamen)

1991-1994
Referendariat beim Oberlandesgericht Köln mit Stationen in der Deutschen Botschaft in Den Haag/Niederlande und der Deutsch-Griechischen Außenhandelskammer in Athen/Griechenland
(2. Staatsexamen)

1995-1997
Associate im Arbeitsrechtsdezernat bei Hecker, Werner & Himmelreich Rechtsanwälte, Köln

1997-2000
Associate und Alleinverantwortlicher für das Arbeitsrechtsdezernat bei Anhäusser, Unger, Eckl & Bergien Rechtsanwälte, Karlsruhe

2000
Fachanwalt für Arbeitsrecht

2000-2007
Equity Partner (seit 2005) bei avocado Rechtsanwälte, Frankfurt

2007-2018
Equity Partner, Leiter Arbeitsrechtsdezernat bei Heymann & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt

2018-2024
Equity Partner, Leiter der deutschen Arbeitsrechtspraxis bei Covington & Burling LLP, Frankfurt

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