Das Tätigkeitsgebiet von Julian Hartfill umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er vertritt Unternehmen regelmäßig in arbeitsgerichtlichen Prozessen, insbesondere in Kündigungsstreitigkeiten. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen im kirchlichen Arbeitsrecht und in der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Daneben verfügt er über besondere Erfahrung bei der Abgrenzung von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten, einschließlich der Begleitung von Unternehmen in behördlichen und sozialgerichtlichen Statusverfahren und Betriebsprüfungen.
Sprachen: Deutsch, Englisch
Standort: Hamburg