Das Tätigkeitsgebiet von Hermann Rasche umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen insbesondere in der arbeitsrechtlichen Begleitung von M&A-Transaktionen sowie im Bereich der Unternehmensmitbestimmung einschließlich insbesondere im Recht der Societas Europaea (SE). Daneben verfügt er über große Praxiserfahrung in der Beratung von Unternehmen in sämtlichen Geschäftsführer- und Vorstandsangelegenheiten sowie in der Begleitung von komplexen Restrukturierungen und vertritt die Interessen der Mandanten bundesweit vor den Arbeitsgerichten.
Standort: Düsseldorf