Das Tätigkeitsgebiet von Karsten Keller umfasst sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Beratungspraxis liegen insbesondere in der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Auflösungsvereinbarungen. Daneben verfügt er über besondere Erfahrung bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen.
Sprachen: Deutsch, Englisch
Standort: Frankfurt am Main