Am 30. Oktober 2025 hat der EuGH in der Rechtssache C‑134/24 (Tomann) und der Rechtssache C‑402/24 (Sewel) zwei Vorlagefragen des Bundesarbeitsgerichts beantwortet, von denen sich Viele eine Erleichterung der formellen Vorgaben bei Erstattung einer Massenentlassungsanzeige (MEA) versprochen haben. Vorab: Die Hoffnung war vorerst vergeblich. Was dies nun im Detail bedeutet und welche Fragen weiterhin ungeklärt sind, zeigt der … Alles beim Alten bei der Massenentlassungsanzeige? EuGH beantwortet Vorlagefragen des Bundesarbeitsgerichts, doch Vieles bleibt ungeklärt… weiterlesen
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